Vernehmlassungsdauer: bis 29.03.2024
Der Bundesrat (BR) plant, die Kinderrechte zu stärken:
Hiezu soll eine nationale Kinderrechtsorganisation:
- Wissen vermitteln;
- Behörden beraten;
- die zahlreichen Akteure auf Bundes-, kantonaler und kommunaler Ebene vernetzen.
Mit der vom BR am 15.12.2023 beschlossenen Anpassung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) soll die Grundlage dafür geschaffen werden, diese Funktion einer geeigneten Organisation zu übertragen.
Einleitung
Die von der Schweiz ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention sieht zugunsten der Kinder vor:
- Information der Kinder über ihre Rechte
- Beratung der Kinder zu ihren Rechten
- Gewährung des Zugangs zur Justiz.
Geplante Anpassung
Der Bundesrat (BR) will mit der Anpassung der Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) sicherstellen, dass die wichtigen Aufgaben zur Stärkung der Kinderrechte, welche sinnvollerweise auf nationaler Ebene zu leisten sind, erfüllt werden.
Motion
Der BR kommt mit der KJFV-Anpassung dem Hauptanliegen der Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» nach, Kinder in der ganzen Schweiz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.
Aufgaben der Kinderrechte-Unterstützung
Die Aufgaben zur Unterstützung der Kinderrechte umfassen:
- Erarbeitung und Bereitstellung von Fachwissen;
- Analysen zur Umsetzung der Kinderrechte;
- Beratung von Behörden;
- Vernetzung der Akteure im Kinderrechts-Bereich.
Vernehmlassung
Der BR hat die Vernehmlassung für die Revision der Verordnung eröffnet.
Dauer: bis zum 29.03.2024.
Dokumente
Links
- Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» | parlament.ch
- Forschungsbericht 2/23 «Unabhängige Kinderrechtsinstitution in der Schweiz: aktueller Stand und Handlungsbedarf» | admin.ch
- Artikel in der Online-Publikation des BSV «Soziale Sicherheit CHSS»: Unabhängige Kinderrechtsinstitution – wo steht die Schweiz? | sozialesicherheit.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam