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Verkehrsrecht / Strafrecht

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Nichtabgabe entzogener Ausweise und Kontrollschilder: Täterkreis?

Datum:
11.03.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Strafrecht
Thema:
Nichtabgabe entzogener Ausweise und Kontrollschilder (Non-restitution de permis ou de plaques de contrôle)
Stichworte:
Ausweise, Fahrzeughalter, Kontrollschilder
Erlass:
SVG 97 Abs. 1 lit. b; VZV 78, VZV 107 Abs. 3 und VZV 74 Abs. 5
Entscheid:
BGer 6B_1020/2022 vom 14.08.2023 = BGE 149 IV 299 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SVG 97 Abs. 1 lit. b; VZV 78, VZV 107 Abs. 3 und VZV 74 Abs. 5

Die Bestimmung von Art. 97 Abs. 1 SVG begrenzt den Täterkreis nicht auf den «Halter» des Fahrzeugs im Sinne von Art. 78 Abs. 1 VZV:

  • Sofern der im Fahrzeugausweis eingetragene Halter nicht dem effektiven Halter entspricht und die Strassenverkehrsbehörde kein Anlass hatte, an der Haltereigenschaft zweifeln, wird sie den Kontrollschild-Entzugsentscheid dem eingetragenen Halter zustellen (vgl. Art. 107 Abs. 3 VZV).
  • Der eingetragene Halter kann sich als Empfänger dieser Aufforderung der Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern schuldig machen,
    • wenn er es unterlässt,
      • der Behörde anzuzeigen,
        • dass es sich bei ihm nicht um den effektiven Fahrzeughalter handle;
      • der Behörde zukommen zu lassen
        • die sachdienlichen Informationen im Sinne von Art. 74 Abs. 5 VZV;
        • die Ausweise und Kontrollschilder.

BGer 6B_1020/2022 vom 14.08.2023   =   BGE 149 IV 299 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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