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Zivilprozessrecht / unerlaubte Handlung

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Vorprozessuale Anwaltskosten: Schadenersatz?

Datum:
19.03.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Unerlaubte Handlung, Zivilprozessrecht
Thema:
Vorprozessuale Anwaltskosten
Stichworte:
Anwaltskosten, Parteientschädigung, Schadenersatz
Erlass:
OR 97; OR 102 ff.; OR 366
Entscheid:
BGer 4A_501/2021 vom 22.02.2022
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 97; OR 102 ff.; OR 366

Das Bundesgericht hatte im Fall BGer 4A_501/2021 unter anderem zu beurteilen, ob vorprozessuale Anwaltskosten als Schadenersatz zugesprochen werden können:

  • Grundsatz
    • Die vorprozessualen Anwaltskosten werden in aller Regel mit der Parteientschädigung abgegolten.
  • Ausnahme
    • Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung können vorprozessuale Anwaltskosten nur dann Bestandteil eines Schadens bilden,
      • wenn sie gerechtfertigt waren;
      • wenn sie notwendig und angemessen waren,
      • wenn sie der Durchsetzung der Schadenersatzforderung dienten, und
      • nur insoweit, als sie nicht durch die Parteientschädigung (PE) entgolten sind.
  • Ersatz vorprozessualer Anwaltskosten als Schaden
    • Prozessuale Voraussetzung
      • Diejenige Partei, welche den Ersatz der vorprozessualen Anwaltskosten als Schaden einklagt, hat dies substanziiert zu behaupten.
  • Vorinstanzliche Schadenszusprechung
    • Kostenanfall nach absehbarem Prozess
      • Das Handelsgericht des Kantons Zürich hatte als Vorinstanz im konkreten Fall der Klägerin zu Unrecht Anwaltskosten als Schaden zugesprochen,
        • obwohl diese Kosten zu einem Zeitpunkt angefallen waren,
          • als mit einer Prozessergreifung bereits gerechnet werden musste.
    • Kostenabgeltung i.c. im Rahmen der Prozessentschädigung
      • Die Anwaltskosten entstanden im Zusammenhang mit der Vorbereitung des allfälligen Prozesses,
        • weshalb die diesbezüglichen Kosten mit der Parteientschädigung abgegolten waren.

BGer 4A_501/2021 vom 22.02.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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