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Vertragsrecht / Reiserecht

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Essensbestellungen ins Hotel: Zulässig oder unzulässig?

Datum:
05.04.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Reiserecht, Vertrag / Vertragsrecht
Thema:
Essensbestellungen ins Hotel
Stichworte:
Essensbestellungen, Essenslieferung, Halbpension, Hotel, Minibar, Takeaway, Verpflegung, Zulässigkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Bestimmte Hotelgäste stellen sich je nach Situation die Frage, ob sie das Essen bei einem Lieferservice bestellen und ins Hotel bzw. aufs Hotelzimmer bringen lassen dürfen.

Die Ausgangslage

Für Hotelgäste, welche keine «Vollpension» gebucht haben, liegt es bei Städtereisen in den heutigen Zeiten von Digitalbestellungen und Lieferdiensten nahe, sich ein Essen ins Hotel zu bestellen.

Eine moderne Idee, die abwegig ist?

Ursachen

Die Essensbestellung bei einem Lieferdienst ist naheliegend, wenn das Hotel

  • Inhouse kein Essensangebot hat;
  • keinen eigenen Service für Verköstigungen im Zimmer hat;
  • die Minibar nur Riegel und Snacks aufweist;
  • abgelegen situiert ist und sich als City-Hotel angeboten hat;
  • andere Gründe für ein solches Denken setzt.

Der Grundsatz

In den meisten Hotels ist es verboten, sich Essen auf das Zimmer vom Take-Away um die Ecke mitzubringen oder von extern zu bestellen und liefern zu lassen.

Das Hotelpersonal kann in Fällen des Verbringens von Lebensmitteln den Zutritt zum Zimmer ablehnen oder die Essenszustellung von sog. «Essenslieferservices» verweigern.

In den Allgemeinen Hotelbestimmungen (AGB) oder in der «Hausordnung» vieler Hotels ist das Mitbringen von Speisen untersagt.

Tipp

Besteht eine Unsicherheit über die Verpflegungssituation, zB kein Essensangebot im Hotel, empfiehlt es sich zur Ärger-Vermeidung bei der Hotelrezeption nachzufragen, was zulässig ist und was nicht.

Die Ausnahme

Eine Ausnahme vom Grundsatz gibt es:

  • In Hotelzimmern mit Küche, in einem Apartment-Hotel und in sog. «Boarding Houses» darf in der Regel im Zimmer gegessen werden.

In solchen Locations ist das Zubereiten und Essen von Speisen vom Eigentümer vorgesehen und damit erlaubt.

Die Minibar

Die «Minibar» im Hotelzimmer ist nur für das Kühlen der hoteleigenen Snacks und Getränke gedacht.

In der Regel ist es daher nicht erlaubt, die eigenen Lebensmittel in einer «Minibar» zu lagern. Noch weniger gestattet ist es, die Lebensmittel des Hotels aus der «Minibar» herauszunehmen, um die mitgebrachten Gegenstände dort kühlen zu können.

Die Verbotsgründe

Nicht nur kommerzielle Gründe des Hotelunternehmens sprechen gegen die Anlieferung der Pizzakuriere und die Mitnahme von Take-Away-Gerichten ins Hotel.

Auch folgende Gründe sprechen dagegen:

  • Hygiene
  • Erhaltung sauberer Zimmer
  • Entsorgung von Lebensmittelresten
  • Vermeidung von störenden Gerüchen und Problemen mit anderen Hotelgästen
  • Schutz vor Schädlingen wie Kakerlaken oder Mäuse
  • Risiko von Hitze, Rauch und Feueralarm beim Selbstkochen mit mitgebrachten Kochgeräten und Kochutensilien
  • Verhinderung von Essensvermittlungen im Hotel.

Medizinische Bedürfnisse des Hotelgasts

Darf der Hotelgast nur bestimmte Lebensmittel verzehren, benötigt er Medikamente oder Allergie-Präparate, die gekühlt werden müssen, empfiehlt sich, dies mit dem Hotelpersonal an der Rezeption zu besprechen.

Das Hotelpersonal wird sicherlich eine Lösung für ein solches Anliegen finden.

Die Kulanz

In bestimmten City-Hotels ist es üblich, dass Gäste ihre eigenen Lebensmittel und Getränke im Zimmer verzehren und Take-Away-Menüs oder Speisen von externen Lieferdiensten wie Pizzas konsumieren dürfen. Es gibt gar Hotels, die auf Nachfrage hin Geschirr und Besteck zur Verfügung stellen.

Auch in «kulanten Hotels» können spezifische «Richtlinien» vorhanden sein, welche mit Vorteil gelesen werden sollten. Möglich sind Einschränkungen bei der Verwendung von externen Lebensmitteln oder «Zuschläge».

B&B-Hotels mit Lieferdienstangebot

Mittlerweile sind sogar einige B&B-Hotels dazu übergegangen, ein «Room-Service-Angebot» in Zusammenarbeit mit externen Lieferdiensten anzubieten, um die Auswahl für die Gäste zu erhöhen.

Die Vorteile sind:

  • Servicedenken / Mehrwert für Hotelgäste
  • Besseres Handling bei Steuerung der Bedürfnisse anstatt Überwachung Geltendmachung von Verboten.

Die Nachteile für die Hotels sind natürlich:

  • Höhere Reinigungskosten
  • Entsorgungsaufwand der Lebensmittelresten.

Entscheidend ist aber letztlich, was für das Hotelunternehmen «unter dem Strich» herausschaut.

Fazit

Auch in den Fällen des Verpflegungsinteresses im Hotelzimmer ist der Schlüssel zur Lösung die «Kommunikation»: Sprechen, Fragen, rechtzeitig klären, wenn möglich sogar vor der Hotelbuchung, und so Probleme vermeiden.

Beim «Vorherfragen» ist oft mehr Spielraum für Kulanz vorhanden, als nach einer Verbotserklärung des Hotelpersonals.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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