Die grenzüberschreitende Kriminalität
- ist heute eine Realität;
- nimmt laufend zu.
Daher ist die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Schweiz essentiell:
- Deutschland und die Schweiz haben den Polizeivertrag von 2002 gemeinsam überarbeitet und an die Herausforderungen der heutigen Zeit angepasst.
- Der Vertrag
- vereinfacht beispielsweise
- grenzüberschreitende Observationen;
- verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung internationaler Kriminalität,
- stärkt
- den Zeugen- und Opferschutz;
- legt
- die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit in Krisenlagen.
- vereinfacht beispielsweise
Der revidierte Polizeivertrag tritt am 01.05.2024 in Kraft.
Detail-Informationen
«Menschenschmuggler, Geldautomatensprenger, Terroristen, Gewaltextremisten und Waffenhändler: Für kriminelle Netzwerke sind Kantons- und Landesgrenzen kein Hindernis. Entsprechend sind die Kriminalitätsbezüge zu den Nachbarstaaten der Schweiz zahlreich – auch mit Deutschland. Deshalb sind ein enger Informationsaustausch und eine effiziente polizeiliche Zusammenarbeit essentiell im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität. Die bilaterale Polizeizusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz basiert auf einem Polizeivertrag aus dem Jahr 2002. Während der Migrationskrise 2016 beschlossen Deutschland und die Schweiz, den Vertrag zu überarbeiten, um die neuen Herausforderungen effizienter zu bewältigen.
Der revidierte Polizeivertrag regelt die Zusammenarbeit im Zeugen- und Opferschutz, die Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und -beamten, die gegenseitige Unterstützung bei Grossereignissen und Krisenfällen sowie grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen. Letzteres soll insbesondere auch dazu beitragen, die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität wie Drogenhandel oder Schleppertätigkeit noch wirksamer zu bekämpfen.
Zusätzlich wird auch die Zusammenarbeit bei Strassenverkehrsdelikten ausgebaut. Bereits im bestehenden Polizeivertrag ist der Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten geregelt, wie auch die Übermittlung von Bussen. Entsprechend erhalten bereits heute Personen aus Deutschland, die in der Schweiz gebüsst werden, ihre Busse an ihren Wohnort zugestellt. Mit dem revidierten Polizeivertrag wird auch eine allfällige Vollstreckung der Bussen geregelt. Der revidierte Polizeivertrag tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.»
Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Kommunikation fedpol, vom 30.04.2024
Weiterführende Informationen
- Neuer Polizeivertrag
- LAWNEWS-Bericht zum neuen Polizeivertrag
- Aktueller Polizeivertrag, gültig bis 31.12.2023
- Allgemeines zum Verkehrsrecht
- Allgemeines zum Zollrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Bild des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit