Der BR hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Erhebung und Bearbeitung von Flugpassagierdaten verabschiedet.
Das Gesetz soll dazu beitragen, Terrorismus sowie andere Schwerstkriminalität zu bekämpfen und damit auch den Wirtschaftsstandort Schweiz zu schützen. Die Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen haben bereits begonnen.
Das neue Gesetz legt die Regeln fest für die Bekanntgabe von Flugpassagierdaten durch schweizerische und ausländische Fluggesellschaften an die Behörden. Weiter regelt es die Bearbeitung dieser Daten zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität.
Fluggesellschaften verfügen über zahlreiche Informationen, die die Passagierinnen und Passagiere bei der Buchung angeben. Zu diesen Daten gehören zB der Name, der Vorname, die Kontaktdaten oder auch die Reiseroute, die Zahlungsmodalitäten und weitere Daten.
Informationen zu schützenswerten persönlichen Daten (z.B. Hautfarbe, gewerkschaftliche Zugehörigkeit, etc) werden hingegen nicht übermittelt.
Die PNR-Daten (Passenger Name Records) sollen in Zukunft an die neu zu schaffende Passenger Information Unit (PIU) im Bundesamt für Polizei (fedpol) übermittelt werden. Die Schweizer PIU soll dann ab 2025 aufgebaut werden und ab 2026 schrittweise in Betrieb gehen.
Quelle: Botschaft (PDF, 1 MB)
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LawMedia Redaktion