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Wettbewerbsrecht / Kartellrecht

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WEKO: 25 Jahre im Dienste des Wettbewerbs

Datum:
02.05.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG), Kartellrecht
Thema:
WEKO
Stichworte:
Jubiläum, WEKO, Wettbewerb, Wettbewerbskommission
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Wir berichten an dieser Stelle regelmässig von den Verfahrenseröffnungen, Untersuchungen und Hausdurchsuchungen der WEKO.

Dieser Beitrag betrifft nun die WEKO selbst.

25 Jahre WEKO

Die WEKO öffnet seit mehr als 25 Jahren die Märkte und geht gegen Preisabreden vor.

Bekannt sind vor allem die Fälle der Gaswirtschaft und der Baukartelle.

Dabei verbessert sie auch die Verhandlungssituationen für KMU und vereinfacht Direktimporte.

Höhere Preise in der Schweiz

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Preise für Güter und Dienstleistungen in der Schweiz oftmals höher als im (grenznahen) Ausland sind.

Diese Preisunterschiede lassen sich teilweise erklären, etwa durch

  • höhere Löhne;
  • höhere Infrastrukturkosten.

Die höheren Preise sind aber auch das Resultat von illegalen

  • Kartellen
  • Marktabschottungen
  • Preisdiktaten bestimmter Hersteller
  • anderen unzulässigen Verhaltensweisen.

Wegen solcher leiden die anderen Marktteilnehmer und die Konsumenten.

WEKO-Vorgehen

Die WEKO geht konsequent gegen gesetzwidriges Verhalten fehlbarer Unternehmen vor.

Entsprechend setzt sich die WEKO für einen wirksamen Wettbewerb ein.

Weitere WEKO-Tätigkeitsbereiche

Die WEKO :

  • 25 Untersuchungen
  • 17 Vorabklärungen
  • 50 Marktbeobachtungen
  • > 30 Zusammenschlüsse
  • Stellungnahmen in ca. 330 Ämterkonsultationen
  • Vernehmlassungsverfahren.

Diese Verfahren und Stellungnahmen betrafen verschiedenste Märkte wie

  • Bausektor
  • Energiebereich
  • Finanzmärkte
  • Telekommunikation.

Die Tätigkeiten der WEKO sind vielfältig und anspruchsvoll.

Fazit

Die WEKO ist notwendig, nicht nur für «David-und-Goliath-Situationen», sondern auch für den täglichen Wettbewerb um Geschäfte und Überleben der Unternehmen.

Manchmal denkt man, die WEKO würde selbstdarstellerisch kommunizieren und publizieren. Es ist aber wichtig, dass die breite Öffentlichkeit und das Einkaufs- und Verkaufspersonal,  welches täglich am Puls der Marktkonzepte und Preisbestimmung von unlauteren Machenschaften und Preisbeeinflussungen, sind Kenntnis von Zulässigem und Unzulässigem erhalten. Nur so funktioniert der «Nachrichtendienst» zur WEKO.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: weko.admin.ch

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