Die definitive Rechtsöffnung ist gemäss SchKG 81 Abs. 1 zu erteilen, wenn nicht der Betriebene durch Urkunden beweist, dass er die Schuld seit «Erlass des Entscheids» getilgt hat.
Entgegen des ausdrücklichen Wortlauts der SchKG-Norm kann der Betriebene – so das Berner Obergericht – die Tilgung nicht erst ab «Erlass des Entscheids», sondern bereits ab Aktenschluss im Erkenntnisverfahren geltend machen.
Mit der Massgeblichkeitserklärung des Aktenschluss-Momentums als letzter Zeitpunkt für die Tilgungseinrede vermied das Berner Obergericht, dass der Betreibungsschuldner ein Rechtsmittel oder eine Revision verlangen musste, um das Urteil dem Sachverhalt anzupassen.
Obergericht des Kantons Bern
Urteil vom 08.05.2023
ZK 2022 522
b. Einwendungen
Art. 81 SchKG 158
1 Beruht die Forderung auf einem vollstreckbaren Entscheid eines schweizerischen Gerichts oder einer schweizerischen Verwaltungsbehörde, so wird die definitive Rechtsöffnung erteilt, wenn nicht der Betriebene durch Urkunden beweist, dass die Schuld seit Erlass des Entscheids getilgt oder gestundet worden ist, oder die Verjährung anruft.
2 Beruht die Forderung auf einer vollstreckbaren öffentlichen Urkunde, so kann der Betriebene weitere Einwendungen gegen die Leistungspflicht geltend machen, sofern sie sofort beweisbar sind.
3 Ist ein Entscheid in einem anderen Staat ergangen, so kann der Betriebene überdies die Einwendungen geltend machen, die im betreffenden Staatsvertrag oder, wenn ein solcher fehlt, im Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987159 über das Internationale Privatrecht vorgesehen sind, sofern nicht ein schweizerisches Gericht bereits über diese Einwendungen entschieden hat.160
158 Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).
160 Fassung gemäss Art. 3 Ziff. 2 des BB vom 11. Dez. 2009 (Genehmigung und Umsetzung des Lugano-Übereink.), in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 5601; BBl 2009 1777).
Weiterführende Informationen
- Rechtsöffnung Allgemein
- Definitive Rechtsöffnung
- Tilgung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam