LAWNEWS

Internationales Privatrecht / Zivilprozessrecht

QR Code

Gerichtsstandsklausel im e-mail-Footer: Anforderungen an das Zustandekommen der Gerichtsstandsvereinbarung

IPRG 5; LugUe 23, ZPO 17

Datum:
09.07.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Internationales Privatrecht, Zivilprozessrecht
Thema:
Gerichtsstandsklausel im e-mail-Footer
Stichworte:
Anforderungen, E-Mail, Gerichtsstandsklausel, Gerichtsstandsvereinbarung, Signatur, Zustandekommen
Erlass:
IPRG 5; LugUe 23, ZPO 17
Entscheid:
BGer 4A_507/2021 vom 02.06.2022
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Zustimmung der e-mail-Empfängerpartei zu den in den E-Mails der e-mail-Absenderpartei serienmässig enthaltenen Gerichtsstandsklausel

  • hat sich ausdrücklich aus dem Schriftverkehr der Parteien ergeben;
  • erfordert die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Empfängerpartei.

Im Einzelnen:

  • Austauschform
    • Der Vorschlag für eine Gerichtsstandsvereinbarung kann durch einen Briefwechsel erfolgen.
  • Akzeptform
    • Die Bereitschaft, eine Klausel zu akzeptieren, die die Gegenpartei schriftlich vorschlägt, muss klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden.
    • Für eine rechtsgültige Vereinbarung des Gerichtsstands wird die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Gegenpartei verlangt.
    • Das verwendete Medium ist unerheblich.
  • Stillschweigen?
    • Das Schweigen einer der Vertragsparteien stellt kein ernsthafter Garant für eine bewusste Annahme dar.
    • Daher gilt die in einer schriftlichen Auftragsbestätigung eingefügte Gerichtsstandsänderung schon deshalb nicht als vereinbart, weil der Empfänger ihr nicht widersprochen hat.
    • Die blosse Kenntnisnahme-Möglichkeit einer Gerichtsstandsklausel durch die Gegenpartei genügt für eine gültige Gerichtsstandsvereinbarung nicht.
  • Konkreter Sachverhalt
    • In concreto stellte die Gerichtsstandsklausel aus folgenden Gründen keine ausreichende Offerte, der die e-mail-Empfängerin hätte widersprechen müssen, dar:
      • Positionierung in der E-Mail:
        • unterhalb der Signatur, d.h. im Footer;
        • in kleiner Schrift.

BGer 4A_507/2021 vom 02.06.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.