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Betreibung / Zivilprozessrecht

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Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung: Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz

SchKG 82; ZPO 320 lit. a i.V.m. ZPO 57

Datum:
16.07.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht, Zivilprozess
Thema:
Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung
Stichworte:
Beschwerdeinstanz, Provisorische Rechtsöffnung, Prüfungsbefugnis, Verfahren
Erlass:
SchKG 82; ZPO 320 lit. a i.V.m. ZPO 57
Entscheid:
BGer 5A_434/2020 vom 17.11.2020 = BGE 147 III 176 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bestreitet der Betriebene im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung vor der kantonalen Beschwerdeinstanz einzig die Vollständigkeit des aus verschiedenen Schriftstücken bestehenden Rechtsöffnungstitels,

  • so darf die Beschwerdeinstanz prinzipiell nicht von sich aus prüfen,
    • ob die vorgelegten Urkunden von ihrem Inhalt her als Schuldanerkennung geeignet sind.

BGer 5A_434/2020 vom 17.11.2020   =   BGE 147 III 176 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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