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Gesundheitsrecht / Staatshaftung

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COVID-19-Pandemie: Staatshaftungsklage wegen Corona-Massnahmen des Bundesrates abgewiesen

Epidemiengesetz

Datum:
29.08.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht, Staatshaftung
Thema:
COVID-19-Pandemie
Stichworte:
Corona-Massnahmen, COVID-19, Epidemiengesetz, Pandemie, Staatshaftungsklage
Erlass:
Epidemiengesetz
Entscheid:
BGer 2E_3/2022 vom 29.08.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesgericht (BGer) weist die Klage von rund 10’000 Personen gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft ab,

  • wegen angeblich widerrechtlicher, freiheitsbeschränkender Massnahmen des Bundesrates (BR)
    • im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (auch: COVID-19).

Die Kläger hatten symbolischen Schadenersatz von je einem Franken gefordert.

Die schriftliche Begründung des am DO 29.08.2024 in der Hauptverhandlung gefällten Entscheides folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Sachverhalt

Rund 10’000 Personen gelangten 2022 mit einem Staatshaftungsbegehren an den Bundesrat (BR):

  • Sie machten unter anderem geltend, dass keine Rechtsgrundlage bestanden habe für
    • die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie erlassenen Verordnungen und
    • die Verfügungen des Bundesrates.

Prozess-History

  • Bundesrat
    • Der Bundesrat lehnte das Staatshaftungsbegehren im April 2022 ab.
  • Bundesgericht
    • Die Betroffenen
      • erhoben in der Folge Klage ans Bundesgericht und
      • forderten symbolischen Schadenersatz von je einem Franken.
    • Zur Begründung brachten sie im Wesentlichen vor,
      • dass die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen spätestens ab Frühsommer 2020 rechtswidrig gewesen seien.
      • dass zu keinem Zeitpunkt eine ausreichende Rechtsgrundlage bestanden habe;
      • dass das Epidemiengesetz nicht anwendbar gewesen sei,
        • mangels des Nachweises eines gefährlichen Krankheitserregers und
        • ohne wissenschaftlich erhärtete Beweise für eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit;
      • dass die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen
        • ihre Grundrechte verletzt hätten und
        • unverhältnismässig gewesen seien.

Hauptverhandlung

Am DO 29.08.2024 fand in Lausanne die Hauptverhandlung statt:

  • Nachdem die Parteien das Wort zur Begründung ihrer Anträge erhalten hatten (Plädoyers), zog sich das Bundesgericht zur Beratung zurück.

Entscheid des Bundesgerichts

  • Das Bundesgericht (BGer) verkündete im Anschluss an seine Beratung mündlich das Urteil und wies die Klage ab, soweit es darauf eintrat.

Erwägungen des Bundesgerichts

  • Die schriftliche Begründung des Urteils folgt laut BGer zu einem späteren Zeitpunkt.

BGer 2E_3/2022 vom 29.08.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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