22.454 Parlamentarische Initiative Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 21.08.2024 zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften Stellung bezogen:
- Er unterstützt das Vorhaben, mittels einer Verfassungsbestimmung die Möglichkeit zur Erhebung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften zu schaffen,
- wenn der Eigenmietwert nicht mehr besteuert wird.
Aus Sicht des BR vermag nach wie vor nur ein vollständiger Systemwechsel zu überzeugen:
- Mit der vorgesehenen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften erhalten namentlich Tourismuskantone und -gemeinden die Möglichkeit,
- den Wegfall des Eigenmietwerts zu kompensieren.
- Bei der direkten Bundessteuer (DBSt) ist keine finanzielle Kompensation vorgesehen.
Relevante Dokumente:
- Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht vom 25. Juni 2024 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates
- 454 Pa.Iv. Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Bericht vom 25. Juni 2024 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates
- Entwurf Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
22.454 Parlamentarische Initiative Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
EINGEREICHTER TEXT
I.
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 131b Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen.
II.
1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Bericht und Entwurf der Kommission
25.06.2024 – Bericht (BBl 2024 1773)
Chronologie
- 16.08.2022 Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR / Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
- 19.06.2023 Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR / Zustimmung
Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
Stand der Beratungen: Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
Behandelnde Kommissionen
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAK-NR)Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAK-SR)N/A (N/A-D-V)
Zuständige Behörde
Quelle: Bundesbeschluss Vorentwurf D (PDF) | parlament.ch
Links
Weiterführende Informationen
- Publikationshinweis
- Publikationshinweis | admin.ch
- Erläuternder Bericht
- 22.454 Erläuternder Bericht D.pdf | parlament.ch
- Immobilienbesteuerung im Allgemeinen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam