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Zivilprozessrecht / Gerichte

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Klagebewilligung: Ist dem Gericht die Originalurkunde einzureichen?

ZPO 244 Abs. 3 lit. b; ZPO 221 Abs. 2 lit. b; ZPO 180 Abs. 1; ZPO 132 Abs. 1

Datum:
22.08.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Gerichte, Zivilprozess
Thema:
Klage­bewilligung
Stichworte:
Gericht, Klagebewilligung, Originalurkunde, Urkunden
Erlass:
ZPO 244 Abs. 3 lit. b; ZPO 221 Abs. 2 lit. b; ZPO 180 Abs. 1; ZPO 132 Abs. 1
Entscheid:
ZR 123 (2024) Nr. 32, S. 135 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Klagebewilligung muss dem Gericht nicht im Original eingereicht werden. Grundsätzlich ist die Einreichung einer Kopie der Klagebewilligung ausreichend.

In begründeten Zweifeln an der Echtheit der Klagebewilligung ist das Original nachzureichen.

Beschluss

Obergerichts des Kantons Zürich
I.Zivilkammer
vom 02.04.2024
NP230035

ZR 123 (2024) Nr. 32, S. 135 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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