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Vertragsrecht / Zivilprozessrecht

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Parteiwechsel: Mitteilung + Zustimmung der bisherigen Partei

ZPO 83 Abs. 1

Datum:
26.08.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht, Zivilprozess
Thema:
Parteiwechsel
Stichworte:
Forderungsverkauf, Parteiwechsel, Streitgegenstand, Veräusserung, Vertragsübertragung
Erlass:
ZPO 83 Abs. 1
Entscheid:
ZR 123 (2024) Nr. 28, S. 122 f.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für einen Parteiwechsel bei Veräusserung des Streitgegenstands sind erforderlich:

  • Die Mitteilung des Parteiwechsels ans zuständige Gericht;
  • die Zustimmung der austretenden Partei;
  • die Zustimmung des zuständigen Konkursamtes,
    • falls die ursprüngliche Partei nach Klageeinreichung, aber vor der Mitteilung des Parteiwechsels in Konkurs geraten ist.

Handelsgericht des Kantons Zürich
Verfügung vom 28.06.2023
HG230015

ZR 123 (2024) Nr. 28, S. 122 f.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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