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Bankenrecht / Finanzmarktrecht

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Too-Big-To-Fail-Regulierung: Wie geht es weiter?

Datum:
29.08.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Bankenrecht, Finanzmarktrecht
Thema:
Too-Big-To-Fail-Regulierung
Stichworte:
Banken, Bankenstabilität, CS, Finma, Liquiditätsanforderungen, Regulierung, systemrelevante Banken, too big to fail, UBS
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Im Anschluss an die globale Finanzkrise von 2007 / 2008 haben viele Staaten – auch die Schweiz – ein Too-big-to-fail-Regime entwickelt, welches für global systemrelevante Banken die Anforderungen an die Eigenmittel und Liquidität deutlich verschärfte. Im gleichen Zug wurden Abwicklungs-Instrumente für Banken, die sich nicht mehr aus eigener Kraft stabilisieren können, formuliert. Im Falle der Credit Suisse (CS) kam jedoch kein solcher Abwicklungsplan zum Einsatz. Die CS-Krise verdeutlichte trotzdessen die Notwendigkeit, die Too-Big-To-Fail-Regulierung zu prüfen und wo notwendig zielführend zu ergänzen, um gleichen und ähnlichen Ereignissen vorbeugen zu können.

Es wurde eine Untersuchung eingeleitet, um die Unzulänglichkeiten des bisherigen Dispositivs zu erkennen und die regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen und/oder erweitern zu können.

Evaluation des Bundesrates im Anschluss an die CS-Krise vom 10.04.2024

Die Ergebnisse der Evaluation wurden im Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität vom 10.04.2024 veröffentlicht:

Handlungsbedarf laut Expertengruppe «Bankenstabilität»

Der Bericht der Expertengruppe «Bankenstabilität» legte die geplanten Massnahmen offen, und zwar für

  • systemrelevante Banken (SIBs) und
  • teilweise speziell auf global systemrelevante Banken (G-SIBs).

Der im Bericht festgestellte Handlungsbedarf fokussiert in drei Stossrichtungen:

  • Stossrichtung 1 – Stärkung des Dispositivs im Bereich der Prävention
  • Stossrichtung 2 – Stärkung des Dispositivs im Bereich der Liquidität
  • Stossrichtung 3 – Erweiterung des Instrumentariums für den Krisenfall.

Für die Einzelheiten wird verwiesen auf:

Die Expertengruppe empfiehlt Nachbesserungen bei der Krisenvorbereitung und beim Krisenmanagement, wofür gemeinsam die Verantwortung tragen:

  • die Finanzmarktaufsicht Finma;
  • die Nationalbank (SNB);
  • das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD).

In ihrem Bericht rät die Expertengruppe

  • zu einem Ausbau der Liquiditätsversorgung während einer Krise;
  • zu einer Vervollständigung des Instrumentariums der Finma sowie
  • zur Transparenz hinsichtlich der Qualität der erforderlichen Eigenmittel.

Lösungsansätze der Finma

Nebst des Expertenberichts «Bankenstabilität» dürften auch Lösungsansätze der Finma einfliessen, die sie in ihrem Ende 2023 veröffentlichten Bericht zur Aufarbeitung des CS-Falls postuliert hat.

Too-big-to-fail

Quelle: «Too big to fail» und Systemstabilität | finma.ch (abgerufen am 15.08.2024)

Recovery- und Resolution-Planung von Banken

Quelle: Recovery- und Resolution-Planung von Banken | finma.ch (abgerufen am 15.08.2024)

Beurteilung der Abwickelbarkeit der UBS

Quelle: «Too big to fail» und Systemstabilität | finma.ch (abgerufen am 15.08.2024)

Wie weiter?

Trotz Ansichten, Empfehlungen und Ratschlägen bleibt die grosse Frage, wie die Zukunft von «Too big to fail» aussieht und, ob sich die UBS dem staatlichen Verdickt unterwirft?

Bevölkerung und Steuerzahler warten auf Antworten

Es muss nicht ein Machtwort des Staates sein.

Anderseits sollte der Staat und die UBS dem Publikum, den ausländischen Medien und Auguren Respekt zollen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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