LAWNEWS

Steuern natürliche Personen / Einfuhrsteuer 2022

QR Code

Übersiedlungsgut: Keine abgabenfreie Einfuhr mangels Jahrespräsenz im vorhergehenden Zollausland

ZV 14 Abs. 5 Satz 2

Datum:
27.08.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Abgaberecht, Besteuerung Privatpersonen
Thema:
Übersiedlungsgut
Stichworte:
Abgaben, Einfuhr, Einfuhrsteuer, Übersiedlungsgut, Zoll, Zollausland
Erlass:
ZV 14 Abs. 5 Satz 2
Entscheid:
Bundesverwaltungsgericht, I.Abteilung, Urteil vom 22.07.2024, A-63/2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Aufenthalt des Zuzügers für eine abgabenfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut gemäss ZV 14 Abs. 5 Satz 2 muss «während mindestens eines Jahres im Zollausland» ununterbrochen stattgefunden haben.

Da der Beschwerdeführer nie während mindestens 365 aufeinanderfolgenden Tagen im Zollausland weilte, erfüllt er die Voraussetzungen von ZV 14 Abs. 5 für eine abgabenfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut gemäss Veranlagungsverfügung nicht.

PS: Ebenso unterliegt die Einfuhr von Gegenständen grundsätzlich der Einfuhrsteuer (MWSTG 50 ff.).

Abweisung der Beschwerde.

Bundesverwaltungsgericht
I.Abteilung
Urteil vom 22.07.2024
A-63/2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.