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Der blaue Schweizer Papier-Führerausweis ist ab 01.11.2024 nicht mehr Fahrberechtigungs-Nachweis

Umtausch in Führerausweis mit Hochsicherheitsstandard

Datum:
19.09.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Thema:
CH-Führerausweiskarte
Stichworte:
Fahrberechtigung, Führerausweis, Führerausweiskarte, Führerschein, Hochsicherheitsstandard, Nachweis
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
Führerausweis / Führerschein Schweiz
Quelle: gr.ch

Einleitung

Bereits 2003 veranlasste der Bund, dass der Führerausweis im Kreditkartenformat («FAK») den klassischen Führerausweis offiziell ablösen solle.

Der blaue Führerausweis im Papierformat blieb weiterhin gültig und der Umtausch war nicht verpflichtend. Zwei Jahrzehnte später ändert sich dies nun.

Gültigkeitsverlust des blauen Papier-Führerausweises per 31.10.2024

Per 31.10.2024 verliert der blaue Papierfahrausweis seine Gültigkeit als Fahrberechtigungs-Nachweis.

Inhaber des blauen Fahrausweises aus Papier müssen für ihren Führerausweis-Nachweis umgehend beim Strassenverkehrsamt ihres Wohnsitzkantons gegen den FAK umtauschen. Der Umtausch nimmt aus Administrierungsgründen einige Tage in Anspruch.


Quelle: gr.ch

Busse

Wer nach dem 01.11.2024 ohne «FAK» unterwegs ist und den blauen Fahrausweis aus Papier vorlegt, dem droht eine Busse von CHF 20.–

Vorteile des FAK im Vergleich zum blauen Führerausweis

Der Umtausch des blauen Ausweises gegen den FAK hat – nebst der Vermeidung einer Busse – zahlreiche Vorteile.


Quelle: gr.ch

Charakteristika des neuen Führerausweises im Kreditkarten-Format («FAK»)

„Der Schweizer Führerausweis hat ein neues Hochsicherheitsdesign:

  • Haptische Sicherheitselemente,
    • welche mit dem Finger gut spürbar sind;
  • Fälschungssicherheit
    • aufgrund UV-Druck auf Vorder- und Rückseite und
    • dank eines Kippbilds;
  • Kartenkörper
    • aus Polycarbonat;
  • Personalisierung,
    • unter anderem durch einen mit dem Smartphone lesbaren QR-Code, mittels Lasergravur.“

Quelle: Neuer Schweizer Führerausweis mit Hochsicherheitsstandard

Vorgehensweise für den Umtausch

Die kantonalen Strassenverkehrsämter haben im Web die Umtausch-Möglichkeiten und das Vorgehen veröffentlicht. – Um keine Fehler in der noch verbleiben kurzen (Umtausch-)Zeit zu begehen, empfiehlt es sich, diese Web-Informationen zu beachten oder bei Unklarheiten beim betreffenden Strassenverkehrsamt nachzufragen.

Umtausch-Kosten

Der Umtausch ist nicht kostenlos. Die Kosten für den FAK variieren von Kanton zu Kanton.

Im Kanton Zürich müssen zum Beispiel CHF 35.– für den neuen Führerausweis «FAK» bezahlt werden. Denkbar ist, dass die zuständige Verwaltungsbehörde eventuell noch zusätzliche Gebühren erhebt.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle Artikelbild: sg.ch

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