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Flughandgepäck: Neue Regeln für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck

Gültig ab 01.09.2024

Datum:
02.09.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Reiserecht
Thema:
Flughandgepäck
Stichworte:
Flughafen, Flugpassagiere, Flugreisen, Flugzeuge, Flüssigkeiten, Handgepäck, Reisen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ab 01.09.2024 bestehen neue (wieder ursprüngliche) Regeln zur Flüssigkeiten-Mitnahme im Handgepäck für Flugpassagiere in der EU, Schweiz, Norwegen und Island:

  • Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ist wieder begrenzt:
    • Grundsatz
      • Fluggäste dürfen Flüssigkeiten nur in Behältern mit einem Volumen von bis zu 100 Millilitern mitnehmen.
      • Diese Flüssigkeitsflaschen sollten sich in einem wiederverschliessbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvolumen von bis zu einem Liter befinden.
    • Ausnahmen
      • Medikamente, die während des Flugs eingenommen werden müssen, fallen nicht unter die 100-Milliliter-Regelung.
      • Dasselbe gilt für «Babynahrung».

Grosse Getränkeflaschen dürfen also nicht mehr mit ins Flugzeug genommen werden.

Anpassungsgrund würden Mängel bei gewissen Baureihen von CT-Scannern eines Herstellers bilden, so das Aviatik-Portal «Aerotelegraph».

Erinnerlich wurde mit der offiziellen Zertifizierung von CT-Scannern für die Sicherheitskontrolle das Auspacken von Tablets und Laptops sowie des Flüssigkeiten-Beutels abgeschafft.

Überblick zu weiteren Mitnahmemöglichkeiten im Handgepäck:

«Was Flugpassagiere außerdem beim Handgepäck beachten müssen:

  • Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.
  • Besondere Kontrolltechnik überprüft Medikamente, die während der Reise benötigt und im Handgepäck transportiert werden. Dies gilt auch für Spezialnahrung, etwa für Babys.
  • Babynahrung und Medikamente stellen eine Ausnahme der Flüssigkeitsregelung dar. Hier dürfen die Packungsgrößen über 100 ml hinausgehen.
  • Bei Medikamenten muss der Bedarf glaubhaft nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.
  • An Flughäfen oder bei Fluggesellschaften erworbenen Duty-free-Flüssigkeiten dürfen als Handgepäck mitgenommen werden.
  • Hierzu müssen die Duty-free-Flüssigkeiten beim Kauf zusammen mit dem Kaufbeleg in einen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt und dürfen nicht vor Erreichung des Zielflughafens geöffnet worden sein.»

Quelle: Verschärfung ab 1. September: Passagiere müssen strengere Flüssigkeitsregel im Flugzeug beachten (abgerufen: 01.09.2024)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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