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Zivilprozessrecht / Schiedsgerichtsbarkeit / Internationales Privatrecht

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Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen: Ab 01.01.2025 in der Schweiz in Kraft

Änderung des Internationalen Privatrechts (IPRG)

Datum:
05.09.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Zivilprozess, Internationales Privatrecht, Schiedsgerichtsbarkeit
Thema:
Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen - Ab 01.01.2025 in der Schweiz in Kraft
Stichworte:
Gerichtsstandsvereinbarungen, Haager Übereinkommen, internationalen Handelsstreitigkeiten, IPRG
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 04.09.2024 beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 01.01.2025 in Kraft zu setzen.

Hintergrund ist die Umsetzung des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen:

  • Dieses regelt die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen, die Zuständigkeit von vereinbarten Gerichten bei internationalen Handelsstreitigkeiten sowie die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen.
  • Mit dem Beitritt gewinnt die Schweiz an
    • Rechtssicherheit;
    • Stärke als Wirtschaftsstandort.

Detail-Informationen

«Das Parlament hat am 22. Dezember 2023 den Beitritt der Schweiz zum Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen genehmigt und die im Rahmen der Umsetzung beschlossene Änderung des IPRG verabschiedet. Das Übereinkommen gilt für die Schweiz ab dem 1. Januar 2025. Im Hinblick darauf hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 die neuen Bestimmungen des IPRG in Kraft gesetzt. In der EU, im Vereinigten Königreich, in Mexiko, Singapur, Montenegro sowie in der Republik Moldau und der Ukraine gilt das Übereinkommen bereits heute. Andere Staaten (u.a. die USA und China) haben es unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen regelt die Zuständigkeit von vereinbarten Gerichten bei internationalen Handelsstreitigkeiten sowie die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen. Dies macht grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten für Unternehmen berechenbarer und senkt die Verfahrenskosten. Damit wird der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt.

Zudem schafft der Beitritt die geeigneten Rahmenbedingungen, damit sich die Schweiz auf internationaler Ebene als Gerichtsstandort gut positionieren kann. So erwägen mehrere Kantone (z.B. BE, GE, ZH) Gerichte zu schaffen, die auf internationale Handelsstreitigkeiten spezialisiert sind. Damit diese Gerichte im In- und Ausland Bedeutung erlangen, müssen deren Urteile überall anerkannt werden und vollstreckbar sein.»

Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 04.09.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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