Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 28.08.2024 den aktualisierten Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung genehmigt:
- Dieser fasst die wichtigsten Grundsätze zusammen, welche sichern:
- Das Ansehen der Verwaltung und
- die Glaubwürdigkeit der Bundesverwaltung.
- Der neue Verhaltenskodex
- tritt auf den 01.10.2024 in Kraft und
- ersetzt den bisherigen Kodex, der seit 2012 galt.
Einleitung
Mit der Überarbeitung des bestehenden Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung hat der BR die zentrale Richtlinie an die aktuellen Entwicklungen angepasst,
- zur Vermeidung von Interessenkonflikten;
- zum korrekten Umgang mit nicht öffentlich bekannten Informationen;
- bei der Korruptionsprävention.
An seiner Sitzung vom 28.08.2024 hat der BR den neuen Kodex genehmigt und auf den 01.10.2024 in Kraft gesetzt.
Wichtigste Grundsätze des überarbeiteten Verhaltenskodex
Der überarbeitete Verhaltenskodex fasst für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung zusammen:
- Die wichtigsten Grundsätze und Regeln,
- um den guten Ruf,
- die Glaubwürdigkeit und
- das Ansehen der Bundesverwaltung zu erhalten und zu stärken.
Änderungen des überarbeiteten Verhaltenskodex
Der aktualisierte Verhaltenskodex
- orientiert sich inhaltlich in weiten Teilen am bestehenden Verhaltenskodex,
- erhält aber eine neue Strukturierung sowie
- inhaltliche Ergänzungen.
Im überarbeiteten Kodex wird explizit festgehalten, dass in der Bundesverwaltung nicht toleriert werden:
- sexistisches Verhalten;
- sexuelle Belästigung;
- Mobbing;
- Diskriminierung.
Zunehmende Digitalisierung
Mit der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung wurden auch stärker thematisiert:
- die Informationssicherheit;
- der Datenschutz;
- die stärkere Sensibilisierung der Mitarbeitenden bei Nutzung sozialer Medien.
Beachtung von Sparsamkeit und Nachhaltigkeit
Der Kodex betont den Grundsatz
- der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der anvertrauten finanziellen Mittel;
- ein umweltbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz.
Amtsgeheimnis
Es wird ausdrücklich erwähnt, dass keine Indiskretionen toleriert werden.
Meldepflichten
Der Kodex präzisiert, dass Mitarbeitende gesetzlich verpflichtet sind,
- ihnen in ihrer beruflichen Funktion bekannte schwerwiegende Vergehen, insbesondere Korruptionshandlungen, zu melden.
Der Kodex führt bei der EFK neu ausdrücklich auf:
- die bestehende «Whistleblowing-Meldestelle».
Als Meldestellen werden bezeichnet:
- EFK (wie bisher);
- die vorgesetzten Personen;
- die Strafverfolgungsbehörden.
Dokumente
Quelle: newd.admin.ch
Weiterführende Informationen
- Verwaltungsrecht
- Öffentliches Personalrecht
- Handbuch öffentliches Personalrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: newd.admin.ch