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Airlines: Höhere Haftungsgrenzen für Personen-, Verspätungs-, Gepäck- und Fracht-Schäden

Angepasste ICAO-Regel gültig ab 28.12.2024

Datum:
24.10.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Reiserecht
Thema:
Höhere Haftungsgrenzen Airlines
Stichworte:
Airlines, Flugreisen, Gepäck, Gepäckschäden, Haftung, Haftungsgrenzen, ICAO-Regel, Montrealer Übereinkommen, Personenschäden, Reisegepäck, Schaden, Schadenersatzforderungen, Verlust, Verlustschäden, Verspätungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Für Schadenersatzforderungen gegenüber Airlines ist allgemein und meist aufgrund der jeweiligen AGB das Regelwerk des Montrealer Übereinkommens:

Anhebung der Haftungsgrenzen

Die Icao hat nun bekannt gegeben,

  • die Haftungsgrenzen für die eingangs genannten Schäden zum 28.12.2024 anzuheben.

Eine Veränderung der Haftungsgrenzen erfolgt alle fünf Jahre, auf Basis der Inflation.

Ausgedrückt werden sie in sog. «Sonderziehungsrechten»,

  • einer Art interner Währung des Internationalen Währungsfonds.

Vgl. hiezu auch:

«Währungsumrechnung»:

Aktuell entspricht eines EURO 1,23 (Stand: 24.10.2024).

Todesfall: 17 % mehr Entschädigung

Die Fluggesellschaften haften künftig bei einem Todesfall mit bis zu 151,880 Sonderziehungsrechten oder umgerechnet ca. EURO 187.000 pro Person.

Dies bedeutet eine Anhebung der Entschädigungsgrenze um 17 %.

Airlines-Exkulpation:

Nur wenn sie nicht beweisen können, nicht für den Schaden verantwortlich zu sein, können sie darüber hinaus belangt werden.

Koffer: EURO 1868 Entschädigung bei Verlust oder Zerstörung

Für einen verlorenen oder zerstörten Koffer erhält ein Passagier künftig maximal 1519 Sonderziehungsrechte oder EURO 1868 (siehe auch die nachfolgende Grafik). 

Grafik: Alte und neue Haftungsgrenzen

Grafik: Alte und neue Haftungsgrenzen

Quelle

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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