Einleitung
Für Schadenersatzforderungen gegenüber Airlines ist allgemein und meist aufgrund der jeweiligen AGB das Regelwerk des Montrealer Übereinkommens:
- Mit dem Übereinkommen regelten die Mitgliedsstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation Icao 1999
- Haftungsfragen für Schäden, welche während eines Fluges an Personen, Gepäck oder Fracht entstehen.
- Die Regeln des Übereinkommens gelten aktuell in 136 Ländern und der EU.
Anhebung der Haftungsgrenzen
Die Icao hat nun bekannt gegeben,
- die Haftungsgrenzen für die eingangs genannten Schäden zum 28.12.2024 anzuheben.
Eine Veränderung der Haftungsgrenzen erfolgt alle fünf Jahre, auf Basis der Inflation.
Ausgedrückt werden sie in sog. «Sonderziehungsrechten»,
- einer Art interner Währung des Internationalen Währungsfonds.
Vgl. hiezu auch:
«Währungsumrechnung»:
Aktuell entspricht eines EURO 1,23 (Stand: 24.10.2024).
Todesfall: 17 % mehr Entschädigung
Die Fluggesellschaften haften künftig bei einem Todesfall mit bis zu 151,880 Sonderziehungsrechten oder umgerechnet ca. EURO 187.000 pro Person.
Dies bedeutet eine Anhebung der Entschädigungsgrenze um 17 %.
Airlines-Exkulpation:
Nur wenn sie nicht beweisen können, nicht für den Schaden verantwortlich zu sein, können sie darüber hinaus belangt werden.
Koffer: EURO 1868 Entschädigung bei Verlust oder Zerstörung
Für einen verlorenen oder zerstörten Koffer erhält ein Passagier künftig maximal 1519 Sonderziehungsrechte oder EURO 1868 (siehe auch die nachfolgende Grafik).
Grafik: Alte und neue Haftungsgrenzen
Weiterführende Informationen
- Basisinformation
- Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Personenschäden / Haftung Reiseversicherung
- Fluggepäck-Haftung
- Fracht-Haftung
Quelle
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LawMedia Redaktionsteam