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COVID-19-Kredite: Betrug, Urkundenfälschung + Landesverweisung?

Art. 11 Abs. 1 und 2 COVID-19-SBüV; StGB 66a Abs. 1 lit. e; StGB 66abis; StGB 146 Abs. 1; StGB 251; Art. 5 Anhang I FZA

Datum:
14.10.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht, Darlehen / Kredite, Sozialhilferecht, Strafrecht
Thema:
COVID-19-Kredite
Stichworte:
Betrug, COVID-19, Covid-19-Kredite, Kredite, Landesverweisung, Urkundenfälschung
Erlass:
Art. 11 Abs. 1 und 2 COVID-19-SBüV; StGB 66a Abs. 1 lit. e; StGB 66abis; StGB 146 Abs. 1; StGB 251; Art. 5 Anhang I FZA
Entscheid:
BGer 6B_271/2022 vom 11.03.2024 = BGE 150 IV 169 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sachverhalt

Die Covid-19-Kredite wurden gestützt auf die Angaben der Gesuchsteller A.________ und B.________ vergeben. Die Vergabe erfolgte ohne Überprüfung, aber verbunden mit einer Solidarbürgschaft.

Erwägungen des Bundesgerichts

Die Covid-19-Kredite

  • waren als Soforthilfe zur Aufrechterhaltung der Liquidität von A.________ und B.________ gedacht;
  • erfolgten – weil nicht praktikabel – ohne eine Nachprüfung der Angaben;
  • die die Gesuchsteller bestätigten Vollständigkeit und Wahrheit.

Falsche Angaben der Gesuchsteller A.________ und B.________ führten zu Vermögensverfügungen der Kreditgeber in Form von Covid-19-Krediten:

  • Qualifikation der Falschangaben
    • Angesichts der Vergabe-Umstände von Covid-19-Krediten müssen einfache falsche Angaben eingestuft werden:
      • als arglistige Täuschung.
  • Keine Urkundeneigenschaft
  • Berechnung kein Buchhaltungsbeleg
    • Die Rechnung war nicht als Buchhaltungsbeleg gedacht.
    • Der ausstellende Zahnarzt hat sie als Kunde der Bank und nicht in seiner Funktion als Zahnarzt ausgestellt,
      • weshalb er nicht eine garantenähnliche Stellung einnahm.
  • Covid-19-Kredite Sozialhilfe?
    • Ob Covid-19-Kredite als Sozialhilfe einzustufen waren,
      • liess das Bundesgericht offen,
        • weshalb die obligatorische Landesverweisung gestützt auf StGB 66a Abs. 1 lit. e nicht geprüft werden muss.
  • Landesverweisung / Aufenthaltsrecht?
    • Die Landesverweisung ist ebenfalls gestützt auf StGB 66abis möglich,
      • weshalb ein allfälliges Aufenthaltsrecht gestützt auf Art. 5 Anhang I FZA zu prüfen ist.

Entscheid des Bundesgerichts

  • Teilweise Gutheissung der Beschwerde in Strafsachen und Rückweisung an die Vorinstanz zu neuem Entscheid.
  • Verlegung der Gerichtskosten an einen Beschwerdeführer.
  • Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege an den anderen Beschwerdeführer und Ernennung des Rechtsvertreters.
  • Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Tessin für das bundesgerichtliche Verfahren an beide Beschwerdeführer und an den Rechtsvertreter.

BGer 6B_271/2022 vom 11.03.2024 = BGE 150 IV 169 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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