Einleitung
Das Strafverfahren um die sog. «Bulgarien-Connection» ist eine Geldwäsche-Altlast der Credit Suisse (CS), derer sich die UBS verständlicherweise entledigen möchte.
Das Bundesstrafgericht (Bellinzona) hatte die CS im Juni 2022 aufgrund von Mängeln in Bezug auf Kundenbeziehungen mit einer kriminellen Organisation und bei der Umsetzung der Anti-Geldwäschereiregeln zu einer Strafe von CHF 2 Mio. verurteilt.
Im Prozess ging es um Beziehungen zwischen einer früheren CS-Angestellten und der bulgarischen Mafia im Zusammenhang mit Drogenhandel und Geldwäscherei:
- Sowohl die CS als Unternehmen als auch eine Ex-Mitarbeiterin wurden für schuldig befunden.
- Zudem wurden Einziehungen angeordnet.
UBS mit Verfahrenseinstellungsantrag
Vor dem Bundesstrafgericht war die UBS im Berufungsprozesses mit ihrem Antrag auf Verfahrenseinstellung nicht durchgedrungen:
- Nun habe die UBS die Verfahrens-Suspendierung bis zum Entscheid des Bundesgerichts verlangt.
Gericht sieht Rechtsnachfolge infolge Fusion
Das Bundesstrafgericht ist in seinem Urteil von anfangs September der Argumentation der UBS nicht gefolgt:
- Die Richter verwiesen auf den Fusionsvertrag zwischen der UBS und der CS.
- Der Fusionsvertrag sehe
- nicht nur die Übernahme von Kapital, Räumlichkeiten und Personal vor,
- sondern auch jene der Stellung der CS in allen Gerichts-, Schiedsgerichts- und Verwaltungsverfahren.
Weiterführende Informationen
- Basis-Information
- Fusion
- Fusions-Arten und Fusions-Vollzug
- Geldwäscherei
- Credit Suisse-Notfusion
- Der ominöse SO 19.03.2023
- Pro diverse
Quelle
LawMedia Redaktionsteam