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Datenschutzrecht / Strafrecht

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Datengeheimnisverletzung nach DSG 62 kein Dauerdelikt

DSG 62; DSG 66; StGB 179novies

Datum:
26.11.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Datenschutzrecht, Strafrecht
Thema:
Datengeheimnisverletzung nach DSG 62
Stichworte:
Datengeheimnis, Datengeheimnisverletzung, Dauerdelikt, DSG 62, Strafbestimmungen
Erlass:
DSG 62; DSG 66; StGB 179novies
Entscheid:
Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, Urteil vom 04.07.2024, UE240022
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Obergericht Zürich (OGZ) hat in den Erwägungen eines Urteils vom 04.07.2024 festgehalten, die nachgenannten Verletzungen würden keine Dauerdelikte darstellen:

  • Datengeheimnis (DSG 62)
  • Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (StGB 179novies StGB).

Laut OGZ besteht die Tathandlung

  • in der Offenbarung der Personendaten und
  • nicht in einer allenfalls nachfolgenden Datenbearbeitung.

Ein allfälliger Verstoss war angesichts der fünfjährigen Verjährungsfrist verjährt (vgl. DSG 66).

Obergericht des Kantons Zürich
III. Strafkammer
Urteil vom 04.07.2024
UE240022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: gerichte-zh.ch

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