Die DSG-Strafnormen DSG 34 und DSG 35 sind sog. Nebenstrafrechtsnormen. Sie enthalten Tatbestand und Rechtsfolgen, wobei ihre praktische Bedeutung trotz wichtiger Funktion umstritten ist:
- Verletzung Auskunfts-, Melde- + Mitwirkungspflichten
- Verletzung berufliche Schweigepflicht