Ab 01.01.2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen:
- Wer unrechtmässig das Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal CHF 1’000.00 bestraft.
Der Bundesrat (BR) hat dies an seiner Sitzung vom 6.11.2024 beschlossen und hiezu die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
Dokumente
Verordnung
Quelle: newsd.admin.ch
Erläuternder Bericht
Quelle: newsd.admin.ch
Weiterführende Informationen
- Parlament / BR
- Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
- FRI Schweizerisches Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law
Quelle
LawMedia Redaktionsteam