Gerichte haben den notwendigen Zeitaufwand des amtlichen Verteidigers bzw. der amtlichen Verteidigerin aufgrund der Akten zu schätzen, sofern und soweit keine Honorarnote vorliegt:
- Eine Pauschalierung durch die Gerichte ist zulässig.
- Das Quantitativ der Pauschale hat aber in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand zu sein.
Die amtliche Verteidigerin musste drei Mal ans Bundesstrafgericht gelangen, um die Entschädigung der amtlichen Verteidigung zu klären. Anlässlich der dritten Beschwerde entschied das Bundesstrafgericht in der Sache selbst:
- Für die Einzelheiten sei auf die Erwägungen des Bundesstrafgerichts verwiesen.
Bundesstrafgericht,
Verfügung vom 06.06.2024
BB.2023.182
Art. 135 StPO Entschädigung der amtlichen Verteidigung
1 Die amtliche Verteidigung wird nach dem Anwaltstarif des Bundes oder desjenigen Kantons entschädigt, in dem das Strafverfahren geführt wurde.
2 Die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht legt die Entschädigung am Ende des Verfahrens fest. Erstreckt sich das Mandat über einen langen Zeitraum oder ist es aus einem anderen Grund nicht sinnvoll, das Ende des Verfahrens abzuwarten, so werden der amtlichen Verteidigung Vorschüsse gewährt, deren Höhe von der Verfahrensleitung festgelegt werden.
3 Gegen den Entschädigungsentscheid kann die amtliche Verteidigung das Rechtsmittel ergreifen, das gegen den Endentscheid zulässig ist.
4 Wird die beschuldigte Person zu den Verfahrenskosten verurteilt, so ist sie verpflichtet, dem Bund oder dem Kanton die Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.
5 Der Anspruch des Bundes oder des Kantons verjährt in 10 Jahren nach Rechtskraft des Entscheides.
Art. 32 BV Strafverfahren
1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
2 Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.
3 Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.
Weiterführende Informationen
Entschädigung der amtlichen Verteidigung
Amtlicher Verteidiger
Strafprozessrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam