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Strafprozessrecht / Anwälte

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Amtliche Verteidiger: Pauschalhonorare des Gerichts zulässig

StPO 135 Abs. 3; BV 32 Abs. 2

Datum:
17.12.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozessrecht, Anwälte / Mediatoren
Thema:
Entschädigung der amtlichen Verteidigung
Stichworte:
amtliche Verteidigung, amtlicher Verteidiger, Entschädigung, Strafprozess, Strafverfahren, Strafverteidiger
Erlass:
StPO 135 Abs. 3; BV 32 Abs. 2
Entscheid:
BB.2023.182
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gerichte haben den notwendigen Zeitaufwand des amtlichen Verteidigers bzw. der amtlichen Verteidigerin aufgrund der Akten zu schätzen, sofern und soweit keine Honorarnote vorliegt:

  • Eine Pauschalierung durch die Gerichte ist zulässig.
  • Das Quantitativ der Pauschale hat aber in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand zu sein.

Die amtliche Verteidigerin musste drei Mal ans Bundesstrafgericht gelangen, um die Entschädigung der amtlichen Verteidigung zu klären. Anlässlich der dritten Beschwerde entschied das Bundesstrafgericht in der Sache selbst:

  • Für die Einzelheiten sei auf die Erwägungen des Bundesstrafgerichts verwiesen.

Bundesstrafgericht,
Verfügung vom 06.06.2024
BB.2023.182

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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