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Luftfahrtrecht / Umweltrecht

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SIL-Objektblatt des Flughafens Zürich (ZRH): Öffentliche Auflage der Anpassungen

Anpassung des Objektblatts aufgrund des Bundesverwaltungsgerichts-Urteils vom 07.09.2021

Datum:
12.12.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Luftfahrtrecht, Umweltrecht
Thema:
SIL-Objektblatt des Flughafens Zürich (ZRH)
Stichworte:
Flughafen, Lärmbelastung, Lärmemissionen, Luftfahrt, Umwelt
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

 Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ab 10.12.2024 öffentlich aufgelegt:

  1. die Anpassung des SIL-Objektblatts des Flughafens Zürich und
  2. den Grundlagenbericht dazu.

Der Grundlagenbericht enthält

  • eine vertiefte Prüfung der Lärmsituation in der Nacht und
  • eine Beschreibung der Massnahmen, um die Lärmbelastung zu vermindern.

Ausgangslage

Das Bundesverwaltungsgericht hiess mit Urteil vom 07.09.2021 (A-3484/2018 ff.) die Beschwerden gegen das Betriebsreglement 2014 des Flughafens Zürich gut.

Wir berichteten:

Ferner:

Das Gericht beauftragte daraufhin das BAZL

  • neu zu beurteilen
    • die Nachtlärm- und Verspätungssituation insbesondere in der zweiten Nachtstunde von 23.00 bis 23.30 Uhr

und

  • neu festzulegen
    • die Auswirkungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), für diese Zeit.

Ziel des Grundlagenberichts

Der nun veröffentlichte Grundlagenbericht schlägt vor

  • Massnahmen, um den Nachtfluglärm zu reduzieren.

Um diese umzusetzen,

  • sind Anpassungen im SIL-Objektblatt des Flughafens Zürich erforderlich.

Massnahmen zur Lärmreduktion in der Nacht

Bereits Erledigtes

Viele der geprüften Massnahmen sind bereits heute im SIL-Objektblatt verankert:

  • die Pistenverlängerungen
  • die Südabflüge geradeaus bei Bise
  • optimierte Routenführungen
  • moderne Flugverfahren.

Neue Massnahmen

Zu den neuen Massnahmen zählen:

  • Einführung deutlich erhöhter Gebühren für Starts von Langstreckenflügen der lauten Lärmklasse nach 23.00 Uhr.

Ziel dieser Massnahme ist es, dass die Fluggesellschaften

  • alle Mittel zur Reduktion von Verspätungen nutzen;
  • leisere Flugzeuge der neuesten Generation beschaffen und einsetzen.

Dies soll zu einer wesentlichen Reduktion der nächtlichen Lärmimmissionen führen.

Infrastrukturverbesserungen

Lärmüberwachung / Start- und Landbeschränkungen

Das Objektblatt enthält eine neue Auflage, welche den Flughafen Zürich dazu verpflichtet,

  • Verbesserungen der Infrastruktur und des Betriebs
    • vorab für die Reduktion der Verspätungen zu verwenden;
  • eine Erhöhung der maximal planbaren Starts und Landungen erst zuzulassen,
    • wenn die zulässigen Lärmimmissionen eingehalten sind.

Separater Ausweis der Zeit von 23.00 Uhr – 24.00 Uhr

Der SIL hat die Gebiete mit Lärmbelastung bisher dargestellt für

  • den Tag (06.00 bis 22.00 Uhr) und
  • die erste Nachtstunde (von 22.00 bis 23.00 Uhr).

Neu ist nun, wie vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verlangt, separat auszuweisen:

  • auch die zweite Nachtstunde, d.h. von 23.00 Uhr bis Mitternacht.

Fristen für Anhörung + Mitwirkung

Der Entwurf des SIL-Objektblatts und der Grundlagenbericht liegen ab dem 10. Dezember 2024 öffentlich auf:

  • Privatpersonen etc.
    • Die Bevölkerung kann dazu Stellung nehmen bis am 31.01.2025.
  • Gemeinden, Planungsgruppen und Unternehmen
    • Die betroffenen Gemeinden, Planungsgruppen und Unternehmungen können Stellung nehmen bis am 14.02.2025.
  • Kantone
    • Die Kantone dürfen Stellung nehmen bis am 14.03.2025.

Fahrplan: Auswertung durch BAZL + Verabschiedung durch den Bundesrat

Nach der Anhörung und Mitwirkung wertet das BAZL die Eingaben aus.

Das bereinigte Objektblatt wird dem Bundesrat (BR) voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 zur Verabschiedung vorgelegt. 

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)

Der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur, kurz «SIL» enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt.

Dieses Objektblatt legt den Rahmen verbindlich fest, für:

  • künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur.

Zudem enthält das Objektblatt

  • verbindliche Vorgaben zum Betrieb
  • Flugplatzperimeter
  • Lärmbelastung
  • Hindernisbegrenzung
  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Erschliessung eines Flugplatzes.

Das Objektblatt ist Voraussetzung für

  • Genehmigung des Betriebsreglements
  • Bewilligung von Flugplatzanlagen.

Erst in diesen Verfahren ist eine gerichtliche Überprüfung möglich.

Dokumente

Entwurf Objektblatt Zürich vom 10.12.2024

Quelle: bazl.admin.ch

Flughafen Zürich:
Bericht zur Überarbeitung des SIL-Objektblatts und des Betriebsreglements – Gemäss Vorgabe aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 7. September 2021

Quelle: bazl.admin.ch

Anhänge (Berichte EMPA)

Flughafen Zürich
Fluglärmberechnungen SIL gemäss Auftrag BVGer (SIL24_ZRH); Teilbericht 1: Lärmauswirkung verschiedener Massnahmen

Quelle: bazl.admin.ch

Flughafen Zürich
Fluglärmberechnungen SIL gemäss Auftrag BVGer (SIL24_ZRH); Teilbericht 2: SIL-Berechnungen für die erste und zweite Nachtstunde

Quelle: bazl.admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: © Flughafen Zürich AG

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