Summary
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ab 10.12.2024 öffentlich aufgelegt:
- die Anpassung des SIL-Objektblatts des Flughafens Zürich und
- den Grundlagenbericht dazu.
Der Grundlagenbericht enthält
- eine vertiefte Prüfung der Lärmsituation in der Nacht und
- eine Beschreibung der Massnahmen, um die Lärmbelastung zu vermindern.
Agenda
- Summary
- Ausgangslage
- Ziel des Grundlagenberichts
- Massnahmen zur Lärmreduktion in der Nacht
- Fristen für Anhörung + Mitwirkung
- Fahrplan: Auswertung durch BAZL + Verabschiedung durch den Bundesrat
- Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)
- Dokumente
- Anhänge (Berichte EMPA)
- Weiterführende Informationen
Ausgangslage
Das Bundesverwaltungsgericht hiess mit Urteil vom 07.09.2021 (A-3484/2018 ff.) die Beschwerden gegen das Betriebsreglement 2014 des Flughafens Zürich gut.
Wir berichteten:
Ferner:
Das Gericht beauftragte daraufhin das BAZL
- neu zu beurteilen
- die Nachtlärm- und Verspätungssituation insbesondere in der zweiten Nachtstunde von 23.00 bis 23.30 Uhr
und
- neu festzulegen
- die Auswirkungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), für diese Zeit.
Ziel des Grundlagenberichts
Der nun veröffentlichte Grundlagenbericht schlägt vor
- Massnahmen, um den Nachtfluglärm zu reduzieren.
Um diese umzusetzen,
- sind Anpassungen im SIL-Objektblatt des Flughafens Zürich erforderlich.
Massnahmen zur Lärmreduktion in der Nacht
Bereits Erledigtes
Viele der geprüften Massnahmen sind bereits heute im SIL-Objektblatt verankert:
- die Pistenverlängerungen
- die Südabflüge geradeaus bei Bise
- optimierte Routenführungen
- moderne Flugverfahren.
Neue Massnahmen
Zu den neuen Massnahmen zählen:
- Einführung deutlich erhöhter Gebühren für Starts von Langstreckenflügen der lauten Lärmklasse nach 23.00 Uhr.
Ziel dieser Massnahme ist es, dass die Fluggesellschaften
- alle Mittel zur Reduktion von Verspätungen nutzen;
- leisere Flugzeuge der neuesten Generation beschaffen und einsetzen.
Dies soll zu einer wesentlichen Reduktion der nächtlichen Lärmimmissionen führen.
Infrastrukturverbesserungen
Lärmüberwachung / Start- und Landbeschränkungen
Das Objektblatt enthält eine neue Auflage, welche den Flughafen Zürich dazu verpflichtet,
- Verbesserungen der Infrastruktur und des Betriebs
- vorab für die Reduktion der Verspätungen zu verwenden;
- eine Erhöhung der maximal planbaren Starts und Landungen erst zuzulassen,
- wenn die zulässigen Lärmimmissionen eingehalten sind.
Separater Ausweis der Zeit von 23.00 Uhr – 24.00 Uhr
Der SIL hat die Gebiete mit Lärmbelastung bisher dargestellt für
- den Tag (06.00 bis 22.00 Uhr) und
- die erste Nachtstunde (von 22.00 bis 23.00 Uhr).
Neu ist nun, wie vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verlangt, separat auszuweisen:
- auch die zweite Nachtstunde, d.h. von 23.00 Uhr bis Mitternacht.
Fristen für Anhörung + Mitwirkung
Der Entwurf des SIL-Objektblatts und der Grundlagenbericht liegen ab dem 10. Dezember 2024 öffentlich auf:
- Privatpersonen etc.
- Die Bevölkerung kann dazu Stellung nehmen bis am 31.01.2025.
- Gemeinden, Planungsgruppen und Unternehmen
- Die betroffenen Gemeinden, Planungsgruppen und Unternehmungen können Stellung nehmen bis am 14.02.2025.
- Kantone
- Die Kantone dürfen Stellung nehmen bis am 14.03.2025.
Fahrplan: Auswertung durch BAZL + Verabschiedung durch den Bundesrat
Nach der Anhörung und Mitwirkung wertet das BAZL die Eingaben aus.
Das bereinigte Objektblatt wird dem Bundesrat (BR) voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 zur Verabschiedung vorgelegt.
Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)
Der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur, kurz «SIL» enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt.
Dieses Objektblatt legt den Rahmen verbindlich fest, für:
- künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur.
Zudem enthält das Objektblatt
- verbindliche Vorgaben zum Betrieb
- Flugplatzperimeter
- Lärmbelastung
- Hindernisbegrenzung
- Natur- und Landschaftsschutz
- Erschliessung eines Flugplatzes.
Das Objektblatt ist Voraussetzung für
- Genehmigung des Betriebsreglements
- Bewilligung von Flugplatzanlagen.
Erst in diesen Verfahren ist eine gerichtliche Überprüfung möglich.
Dokumente
Entwurf Objektblatt Zürich vom 10.12.2024
Quelle: bazl.admin.ch
Flughafen Zürich:
Bericht zur Überarbeitung des SIL-Objektblatts und des Betriebsreglements – Gemäss Vorgabe aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 7. September 2021
Quelle: bazl.admin.ch
Anhänge (Berichte EMPA)
Flughafen Zürich
Fluglärmberechnungen SIL gemäss Auftrag BVGer (SIL24_ZRH); Teilbericht 1: Lärmauswirkung verschiedener Massnahmen
Quelle: bazl.admin.ch
Flughafen Zürich
Fluglärmberechnungen SIL gemäss Auftrag BVGer (SIL24_ZRH); Teilbericht 2: SIL-Berechnungen für die erste und zweite Nachtstunde
Quelle: bazl.admin.ch
Weiterführende Informationen
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.09.2021 zum SIL (A-3484/2018 ff.)
Betriebsreglement-Überarbeitung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: © Flughafen Zürich AG