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Luftfahrtrecht

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Bilaterales Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU: Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen

Inkrafttreten: 01.02.2025

Datum:
28.01.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Luftfahrtrecht
Thema:
Bilaterales Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU
Stichworte:
EU, EU-Bestimmungen, Luftfahrt, Luftverkehrsabkommen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der «Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU» hat am 16.01.2025 beschlossen:

  • Die Übernahme verschiedener Erlasse durch die Schweiz

Die übernommenen Erlasse dienen der Aufrechterhaltung

  • eines hohen und einheitlichen Sicherheitsniveaus der europäischen Zivilluftfahrt.

Der Bundesrat (BR) hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 15.01.2025 genehmigt:

  • Die neuen Bestimmungen werden am 01.02.2025 in Kraft treten.

Einleitung

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU verabschiedete die Übernahme von mehreren EU-Verordnungen in den Anhang des Luftverkehrsabkommens.

Der Gemischte Ausschuss hat ein Paket mit vier Verordnungen genehmigt:

Unbemannte Luftfahrzeugsysteme

Für den zukünftigen Einsatz von zulassungspflichtigen unbemannten Luftfahrzeugsystemen wurde im Rahmen einer Verordnung der Rechtsrahmen geschaffen:

  • Als zulassungspflichtig gelten zum Beispiel
    • Drohnen, welche schwere Güter transportieren.
  • Dieser neue Rechtsrahmen bestimmt
    • Konstruktion solcher Luftfahrzeuge,
    • Herstellung von solchen Luftfahrzeugen und
    • Sicherstellung der Lufttüchtigkeit.

Senkrechtstarter

Eine weitere Verordnung definiert den Rechtsrahmen für den zukünftigen Betrieb von bemannten Luftfahrzeugen, die senkrecht starten und landen:

  • Die Verordnung ermöglicht es, diese elektrischen Flugtaxis sicher und effizient in das bestehende Luftfahrtsystem zu integrieren.

Alter der Helikopterpiloten

Eine weitere Verordnung beschlägt die Erhöhung der Altersgrenze für alle Helikopterpiloten, die medizinische Notfallflüge im Einzelpilotenbetrieb durchführen, von 60 auf 65 Jahre:

  • Dies gewährleistet, dass mehr Piloten für solche Einsätze verfügbar sind,
    • unter der Voraussetzung, dass sie zusätzliche Gesundheitsanforderungen erfüllen.
  • Mit der Übernahme der entsprechenden Verordnung werden die zwei Motionen KVF-NR und Ettlin «Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz» teilweise umgesetzt, nämlich
    • für medizinische Notfallflüge.
  • Beide Motionen hatten eine Erhöhung der Altersgrenze für alle Piloten von Helikopterflügen im Einzelpilotenbetrieb zum Ziel.

Leistungsziele für Flugsicherheitsdienste

Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses wurden auch die Leistungsziele für Anbieter von Flugsicherungsdiensten für die Jahre 2025 – 2029 in folgenden Bereichen festgelegt:

  • Sicherheit,
  • Umwelt,
  • Kapazität und
  • Kosteneffizienz.

In der Schweiz haben diese Ziele zu erreichen:

  • Skyguide und
  • Meteo.

Weitere EU-Rechtsakte

Darüber hinaus beschloss der Gemischte Ausschuss, weitere EU-Rechtsakte in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen.

Diese betreffen:

  • Flugsicherheit,
  • Flugverkehrsmanagement (ATM) und
  • Liberalisierung des Luftverkehrs.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt

Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen:

Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den Luftverkehr ziel ab auf:

  • Übernahme von Erlassen in den Anhang des Luftverkehrsabkommens
    • Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen.
  • Vertretungsfestlegung der Schweiz
    • Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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