LAWNEWS

Urheberrecht / Arbeitsrecht / Zivilprozessrecht

QR Code

Software: Abtretung von Urheberrechten oder «Softwareklau»?

OR 321b Abs. 2; ZGB 8

Datum:
28.01.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Urheberrecht / Copyright, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht
Thema:
Urheberrecht Software
Stichworte:
Abtretung Urheberrechte, Diebstahl, Software, Softwareklau, Urheberrechtsverletzung
Erlass:
OR 321b Abs. 2; ZGB 8
Entscheid:
BGer 4A_135/2024 vom 16.07.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zwischen den Parteien war strittig, wem die Rechte an der streitgegenständlichen Software zustünde, ob eine Verletzung der Urheberrechte vorliege und, ob aufgrund der Verwendung der fremden Leistung gegen Art. 5 UWG (kurz: «Softwareklau») verstossen wurde. Letztlich ging es um den Beweis der Inhaberschaft der Rechte. 

Fehlt eine vertragliche Regelung betreffend die Abtretung von Urheberrechten,

  • orientiert sich eine Übertragung im arbeitsvertraglichen Verhältnis nach der allgemeinen Ablieferungspflicht gemäss der dispositiven Norm von OR 321b Abs. 2;
  • hat Derjenige seine Eigenschaft als originärer oder derivativer Urheberzu beweisen,
    • der aus der Urheberschaft Rechte ableitet (vgl. ZGB 8).

BGer 4A_135/2024 vom 16.07.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.