Statt einer Wiederholung wird bezüglich der Elemente des Lizenzvertrages, Pflichten Lizenzgeber und Pflichten Lizenznehmer verwiesen auf:
Kernpunkte eines Lizenzvertrags des Rechtsinhabers zur Rechtseinräumung an den Lizenznehmer sind:
Beschreibung des Lizenzgegenstands
- geschütztes Recht
- definiertes Nutzungsrecht
- = Lizenz
- Objekte des Lizenzvertrages
Festlegung des zur Nutzungsbereichs
- freigegebenes Marktsegment
- Marktregion
Laufzeit
- = Dauer
Entgelt (Lizenzgebühren)
- Anfangsgebühr (sog. Down payments)
- Laufende Gebühr (in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg und / oder Nutzen)
Vertragsstrafen
Vertragsklauseln
- Standardklauseln
- Spezialklauseln
Weitere Detailinformationen
Literatur
- STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 22 ff.
- HILTY RETO M., in: Loewenheim Ulrich (Hrsg.), Handbuch des Urheberrechts, München 2003, N 91 + N 94 zu § 52
- HILTY RETO M., Basler Kommentar, Vorbemerkungen, N 4 zu Art. 380 – 393 OR
- VON BÜREN ROLAND, Der Lizenzvertrag, SIWR I/1, S. 293 + S. 295
- TROLLER ALOIS, Immaterialgüterrecht, Band II, 3. Auflage, Basel / Frankfurt a.M. 1983, S. 824 f.
Weiterführende Informationen
- Allgemein / URG-Lizenzvertrag
- Vertragsform
- Vertragsinhalt
- Vertragsredaktion
- Vertragsnachbetreuung
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