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Öffentliches Personalrecht

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Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit: Kündigung eines krankgeschriebenen Bundesangestellten zulässig

Datum:
04.02.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Öffentliches Personalrecht, Arbeitsrecht
Thema:
Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit
Stichworte:
Arbeitsplatz, Arbeitsunfähigkeit, Berufsoffizier, Bundesangestellter, Kündigung, Personalrecht
Entscheid:
BGer 1C_595/2023 vom 26.03.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sachverhalt

Der 58-jährige Berufsoffizier (Ausbilder bei der Schweizer Armee) hatte angegeben,

  • er hätte anders als seine Kollegen kein Weihnachtsgeschenk erhalten, und
  • sein Chef habe ihn nicht angerufen, um zu fragen, wie es ihm gehe.

Erwägungen des Bundesgerichts

Es ergab sich folgendes:

  • Die Kündigung erfolgte nicht zur Unzeit,
    • weil der Bundesangestellte wegen Meinungsverschiedenheiten mit Kollegen krankgeschrieben war.
  • Das Bundesgericht (BGer) bestätigte die Einschätzung der Vorinstanz,
    • wonach es sich um eine sog. «arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit» und
    • wonach es sich nicht um Mobbing handelte,
  • wogegen der Arbeitgeber hätte intervenieren müssen.

Entscheid des Bundesgerichts

  1. Die Beschwerde wurde abgewiesen
  2. Die auf 3000 Franken festgesetzten Prozesskosten gehen zu Lasten des Beschwerdeführers.
  3. (Mitteilungen)

BGer 1C_595/2023 vom 26.03.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: © VBS/DDPS, Alexander Kühni, mediathek.admin.chCC BY-NC-ND

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