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Familienrecht / Kindesrecht / Subventionsrecht

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Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung: Verlängerung bis Ende 2026

Rückwirkend per 01.01.2025 in Kraft

Datum:
06.02.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Familie, Ehe, Konkubinat, Partnerschaft, Kindsrecht, Kinds- und Erwachsenenschutz, Subventionsrecht
Thema:
Familienergänzende Kinderbetreuung
Stichworte:
Familien, Familienförderung, Finanzhilfen, Fördermassnahmen, Impulsprogramm, Kinderbetreuung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein neues Gesetz soll das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung von familienergänzender Kinderbetreuung ablösen:

  • das Gesetz wird derzeit im Parlament erarbeitet

Bis das Gesetz in Kraft treten kann,

  •  wird das Impulsprogramm bis Ende 2026 verlängert.

Das hat das Parlament am 27. September 2024 entschieden.

An der Sitzung vom 29.01.2025 hat der Bundesrat die Verordnung über Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHV) entsprechend angepasst. Die Anpassungen treten rückwirkend per 01.01.2025 in Kraft.

Die Kontinuität der Hilfen wird durch die Verlängerung sichergestellt. Eine Anpassung des KBFHG sowie Anpassungen auf Verordnungsebene, die rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft treten, ist erforderlich.

Änderung der Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung und Kommentar

Quelle: admin.ch

Prioritätenordnung für die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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