Die Schweiz soll
- die Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz (KI) ratifizieren und
- die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vornehmen.
Weitergeführt werden sollen die bisherigen Aktivitäten zur Regulierung von KI in einzelnen Bereichen wie zum Beispiel
- Gesundheitswesen;
- Verkehr.
Für diesen Ansatz hat sich der Bundesrat (BR) an seiner Sitzung vom 12.02.2025 ausgesprochen.
Einleitung
Der BR will KI so regulieren, dass ihr Potential für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz nutzbar gemacht wird. Gleichzeitig sollen Risiken für die Gesellschaft möglichst klein bleiben. Der Bundesrat hat entschieden, sich an folgenden Eckwerten zu orientieren:
- Regeln der EU-KI-Konvention
- Die KI-Konvention des Europarats soll ins Schweizer Recht übernommen werden.
- In ihren Geltungsbereich fallen in erster Linie staatliche Akteure.
- Die KI-Konvention des Europarats soll ins Schweizer Recht übernommen werden.
- Sektor-bezogene CH-Gesetzesanpassungen
- Wo Gesetzesanpassungen notwendig werden, sollen diese möglichst sektorbezogen ausfallen.
- Eine allgemeine, sektorübergreifende Regulierung beschränkt sich auf zentrale, grundrechtsrelevante Bereiche,
- wie zB Datenschutz.
- Gesetzgebung, Selbstdeklarationen und Branchenlösungen
- Es sollen erarbeitet werden:
- Gesetzgebung;
- + rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention;
- + Selbstdeklarationsvereinbarungen;
- + Branchenlösungen.
- Es sollen erarbeitet werden:
Regulierung im Bereich KI
Die Regulierung im Bereich KI soll sich an drei Zielen orientieren:
- Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz;
- Wahrung des Grundrechtsschutzes, inklusive der Wirtschaftsfreiheit;
- Vertrauensbildung der Bevölkerung in KI.
Weiteres Vorgehen
Der BR hat das weitere Vorgehen festgelegt:
- Vernehmlassungsvorlage
- Das EJPD soll mit dem UVEK und dem EDA bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage erstellen.
- Festlegung der notwendigen gesetzlichen Massnahmen
- Die erwähnten Departemente dürfen die KI-Konvention des Europarats umsetzen,
- indem sie die notwendigen gesetzlichen Massnahmen festlegt,
- namentlich in den Bereichen
- Transparenz;
- Datenschutz;
- Nichtdiskriminierung;
- Aufsicht.
- Die erwähnten Departemente dürfen die KI-Konvention des Europarats umsetzen,
- Massnahmenplan
- Das UVEK soll zudem bis Ende 2026 einen Plan für die weiteren Massnahmen von rechtlich nicht verbindlicher Natur erarbeiten,
- zusammen mit dem EJPD, dem EDA und dem WBF.
- Das UVEK soll zudem bis Ende 2026 einen Plan für die weiteren Massnahmen von rechtlich nicht verbindlicher Natur erarbeiten,
- Berücksichtigung des Schweizer Ansatzes
- Es soll insbesondere die Vereinbarkeit des Schweizer Ansatzes mit jenen der wichtigsten Handelspartner berücksichtigt werden und hiezu mit einbezogen werden:
- Bundesinterne und -externe Anspruchsgruppen.
- Es soll insbesondere die Vereinbarkeit des Schweizer Ansatzes mit jenen der wichtigsten Handelspartner berücksichtigt werden und hiezu mit einbezogen werden:
Kombination von rechtlich verbindlichen + unverbindlichen Massnahmen
Das Zusammenspiel aus rechtlich verbindlichen und unverbindlichen Massnahmen soll
- einerseits für einen sichereren Rechtsrahmen sorgen und
- andererseits der raschen Entwicklung und dem Potential der KI Rechnung tragen.
Bericht an BR: Auslegeordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz
«Im November 2023 beauftragte der Bundesrat das UVEK und das EDA, im Rahmen einer Auslegeordnung mögliche Regulierungsansätze zu prüfen. Eng in die Arbeiten einbezogen war auch das EJPD. Als Grundlage für die Auslegeordnung wurden verschiedene Basisanalysen erstellt: eine rechtliche Basisanalyse, eine Analyse der Regulierungsaktivitäten in den einzelnen Sektoren sowie eine Analyse der KI-Regulierungen in anderen Ländern. Wirtschafts- und europapolitische Einschätzungen flossen in die jeweiligen Analysen ein.
Rechtliche Basisanalyse: Die rechtliche Basisanalyse untersucht die Auswirkungen und Vorgaben der KI-Konvention des Europarats, des AI Acts der EU und die Aktualität ausgewählter schweizerischer Rechtsgebiete.
Sektorielle Analyse: Die sektorielle Analyse gibt einen Überblick über die bestehenden und geplanten Änderungen im Bundesrecht in verschiedenen Sektoren.
Länderanalyse: Die Länderanalyse stellt die regulatorischen Entwicklungen in 20 ausgewählten Ländern dar.»
Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 12.02.2025
Bundesrat Albert Rösti am KI-Aktionsgipfel in Paris
Anlässlich des Pariser Aktionsgipfel zur Künstlichen Intelligenz vom 10. und 11.02.2025 hob Bundesrat Albert Rösti die grossen Chancen der KI für Gesellschaft und Wirtschaft hervor:
- Er unterstrich dabei die Notwendigkeit eines inklusiven Ansatzes in der globalen KI-Debatte.
- Zudem signalisierte die Schweiz ihr Interesse,
- Gastgebernation des KI-Aktionsgipfels zu werden.
Gipfeltreffen zur KI
«Die KI-Gipfeltreffen, die von Grossbritannien auf dem Gipfeltreffen in Bletchley Park im Jahr 2023 initiiert wurden, legten den Grundstein für Diskussionen über die Steuerung und Sicherheit von Künstlicher Intelligenz. 2024 setzte der Gipfel in Seoul diese Dynamik fort und strukturierte den Austausch um drei Säulen: Innovation, Inklusion und Sicherheit.
Auf dem Gipfeltreffen in Paris beschloss das Gastgeberland Frankreich, den Rahmen der Debatten auf fünf Themenbereiche auszuweiten: internationale Regierungsführung, Zukunft der Arbeit, vertrauensbildende KI, KI im öffentlichen Interesse sowie Innovation und Kultur. Diese Entwicklung zeigt den Wandel des globalen Dialogs, der nun über Sicherheitsfragen hinausgeht und breitere Herausforderungen umfasst.»
Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 11.02.2025
Dokument
Künstliche Intelligenz
Weiterführende Informationen
Erstes Abkommen zur künstlichen Intelligenz
Künstliche Intelligenz im Recht
Künstliche Intelligenz im Alltag eines Rechtsunternehmens
- Der Einfluss Künstlicher Intelligenz auf den Arbeitsalltag in Rechtsunternehmen – ein Interview mit dem Fachanwalt Dr. Axel Frhr. von dem Bussche (Taylor Wessing)
- Kommt der künstliche Jurist? 36 Prozent der Rechtsgelehrten arbeiten bereits mit KI | nzz.ch
Künstliche Intelligenz + LAWNEWS
- EY-Thesenpapier zur «Künstlichen Intelligenz»
- Künstliche Intelligenz: BR lässt Regulierungsansätze prüfen
Künstliche Intelligenz in der Literatur
Quelle
LawMedia Redaktionsteam