Die EU-Kommission den Entwurf der Leitlinien zwar gebilligt, aber noch nicht förmlich angenommen hat:
- Mitteilung
- «POLICY AND LEGALISATION: Die Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Definition von KI-Systemen, um die Anwendung des ersten KI-Gesetzes zu erleichtern»
- Leitlinien
- “Commission Guidelines on the definition of an artificial intelligence system established by Regulation (EU) 2024/1689 (AI Act)”):
In den Leitlinien zur Definition von KI-Systemen wird die praktische Anwendung des im KI-Gesetz verankerten Rechtsbegriffs erläutert:
- Unterstützung bei der Feststellung, ob eine Software ein KI-System
- Durch die Herausgabe von Leitlinien zur Definition von KI-Systemen will die Kommission Anbieter und andere relevante Personen dabei unterstützen, festzustellen, ob ein Softwaresystem ein KI-System darstellt, um die wirksame Anwendung der Vorschriften zu erleichtern.
- Leitfaden als nicht bindende Definition
- Die Leitlinien zur Definition des KI-Systems sind nicht bindend. Sie sind so konzipiert, dass sie sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere im Hinblick auf praktische Erfahrungen, neue Fragen und Anwendungsfälle, die sich ergeben.
- Zusätzliche Publikation zum Leitlinien für verbotene KI-Praktiken
- Die Kommission hat diese Leitlinien zusätzlich zu den Leitlinien für verbotene Praktiken der künstlichen Intelligenz (KI) im Sinne des KI-Gesetzes veröffentlicht.
- Ziele des KI-Gesetzes
- Mit dem KI-Gesetz, das darauf abzielt, Innovation zu fördern und gleichzeitig ein hohes Mass an Gesundheitsschutz, Sicherheit und Grundrechten zu gewährleisten, werden KI-Systeme in verschiedene Risikokategorien eingeteilt, darunter verbotene Systeme, Systeme mit hohem Risiko und solche, die Transparenzpflichten unterliegen.
- KI-Gesetz (Inkrafttreten: 02.02.2025)
- Seit Sonntag, dem 2. Februar, gelten die ersten Vorschriften des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz). Dazu gehören die Definition von KI-Systemen, KI-Kompetenz und eine sehr begrenzte Anzahl verbotener KI-Anwendungsfälle, die in der EU unannehmbare Risiken bergen, wie im KI-Gesetz dargelegt.
Laut der EU-Kommission umfasst die Definition 7 Elemente:
- Maschinen-gestütztes System: jeder Computer
- Autonomie: Some reasonable degree of independence»
- Anpassungsfähigkeit: nicht erforderlich
- Aufgabenorientierung
- Ableitung von Output: Bagatellschwelle(!)
- Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen
- Einfluss auf die Umgebung
Dokumente
Mitteilung
Quelle: digital-strategy.ec.europa.eu
Leitlinien
Quelle: digital-strategy.ec.europa.eu
Weiterführende Informationen
Erstes Abkommen zur künstlichen Intelligenz
Künstliche Intelligenz im Recht
Künstliche Intelligenz im Alltag eines Rechtsunternehmens
- Der Einfluss Künstlicher Intelligenz auf den Arbeitsalltag in Rechtsunternehmen – ein Interview mit dem Fachanwalt Dr. Axel Frhr. von dem Bussche (Taylor Wessing)
- Kommt der künstliche Jurist? 36 Prozent der Rechtsgelehrten arbeiten bereits mit KI | nzz.ch
Künstliche Intelligenz + LAWNEWS
- EY-Thesenpapier zur «Künstlichen Intelligenz»
- Künstliche Intelligenz: BR lässt Regulierungsansätze prüfen
Künstliche Intelligenz in der Literatur
Quelle
LawMedia Redaktionsteam