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Leitlinien zum Begriff des AI-Systems: Gutheissung durch EU-Kommission

Gestaltung der digitalen Zukunft in Europa

Datum:
13.02.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Internetrecht
Thema:
Leitlinien zum Begriff des AI-Systems
Stichworte:
AI, Artificial Intelligence, EU-Kommission, Gutheissung, KI, KI-Gesetz, KI-Regulierung, Künstliche Intelligenz, Leitlinien
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die EU-Kommission den Entwurf der Leitlinien zwar gebilligt, aber noch nicht förmlich angenommen hat:

  • Mitteilung
    • «POLICY AND LEGALISATION: Die Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Definition von KI-Systemen, um die Anwendung des ersten KI-Gesetzes zu erleichtern»
  • Leitlinien
    • “Commission Guidelines on the definition of an artificial intelligence system established by Regulation (EU) 2024/1689 (AI Act)”):

In den Leitlinien zur Definition von KI-Systemen wird die praktische Anwendung des im KI-Gesetz verankerten Rechtsbegriffs erläutert:

  • Unterstützung bei der Feststellung, ob eine Software ein KI-System
    • Durch die Herausgabe von Leitlinien zur Definition von KI-Systemen will die Kommission Anbieter und andere relevante Personen dabei unterstützen, festzustellen, ob ein Softwaresystem ein KI-System darstellt, um die wirksame Anwendung der Vorschriften zu erleichtern.
  • Leitfaden als nicht bindende Definition
    • Die Leitlinien zur Definition des KI-Systems sind nicht bindend. Sie sind so konzipiert, dass sie sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere im Hinblick auf praktische Erfahrungen, neue Fragen und Anwendungsfälle, die sich ergeben.
  • Zusätzliche Publikation zum Leitlinien für verbotene KI-Praktiken
  • Ziele des KI-Gesetzes
    • Mit dem KI-Gesetz, das darauf abzielt, Innovation zu fördern und gleichzeitig ein hohes Mass an Gesundheitsschutz, Sicherheit und Grundrechten zu gewährleisten, werden KI-Systeme in verschiedene Risikokategorien eingeteilt, darunter verbotene Systeme, Systeme mit hohem Risiko und solche, die Transparenzpflichten unterliegen.
  • KI-Gesetz (Inkrafttreten: 02.02.2025)
    • Seit Sonntag, dem 2. Februar, gelten die ersten Vorschriften des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz). Dazu gehören die Definition von KI-Systemen, KI-Kompetenz und eine sehr begrenzte Anzahl verbotener KI-Anwendungsfälle, die in der EU unannehmbare Risiken bergen, wie im KI-Gesetz dargelegt.

Laut der EU-Kommission umfasst die Definition Elemente:

  1. Maschinen-gestütztes System: jeder Computer
  2. Autonomie: Some reasonable degree of independence»
  3. Anpassungsfähigkeit: nicht erforderlich
  4. Aufgabenorientierung
  5. Ableitung von Output: Bagatellschwelle(!)
  6. Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen
  7. Einfluss auf die Umgebung

Dokumente

Mitteilung

Quelle: digital-strategy.ec.europa.eu

Leitlinien

Quelle: digital-strategy.ec.europa.eu

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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