Gemäss Veröffentlichung der «Lerch AG Bauunternehmung» vom 31.01.2025 habe sie sich aufgrund des schwierigen Marktumfelds in der Baubranche und den damit einhergehenden verschärften Wettbewerbsbedingungen dazu gezwungen gesehen, aus finanziellen Gründen beim zuständigen Bezirksgericht Winterthur die provisorische Nachlassstundung zu beantragen.
Die Nachlassstundung habe auf Anordnung des Gerichts nicht veröffentlicht werden dürfen.
Für die Einzelheiten wird auf den nachfolgend wiedergegeben Geschäftsbrief verwiesen.
Mitteilung der «Lerch AG Bauunternehmung» an alle Gläubiger, Kunden und Geschäftspartner
Quelle: lerch.ch
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