Der Bundesrat (BR) plant, den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) zu optimieren und den Zugang zu Grundstücksinformationen zu erleichtern.
In seiner Sitzung vom 21. März 2025 hat er dazu die Vernehmlassung zur Änderung des Geoinformationsgesetzes eröffnet.
ÖREB-Kataster
- Der ÖREB-Kataster, ein interaktives Informationssystem, bietet seit 2007 Einblick in wesentliche öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen.
- Er umfasst derzeit 22 Themen, die für Grundeigentümer und Fachleute in der Planung relevant sind.
- Ziel der Gesetzesanpassung ist es, den Kataster klarer zu regeln, Abläufe zu vereinfachen und potenzielle Rechtsunsicherheiten zu verringern.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören:
- die Vereinfachung der Regeln für die Aufnahme neuer Themen in den Kataster
- sowie die Klärung der Abgrenzung zwischen Anmerkungen im Grundbuch und Einträgen im ÖREB-Kataster.
Zudem sollen bestimmte Bestimmungen, wie die spezialgesetzliche Haftung und die gesetzliche Vermutung der Kenntnisnahme der Katastrerinformationen, gestrichen werden.
Der Kataster soll künftig auch allgemeinverbindliche Regelungen wie Bau- und Abstandslinien enthalten, die Auswirkungen auf Grundstücke haben. Diese Daten könnten künftig über ein nationales Portal vom Bund zentral zugänglich gemacht werden.
Die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Änderungen läuft bis zum 30.06.2025. Mit diesen Anpassungen möchte der Bundesrat die Nutzung von Grundstücksinformationen weiter vereinfachen und das System für alle Beteiligten zugänglicher gestalten.
Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG)
Quelle: admin.ch
Änderung des Geoinformationsgesetzes – Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen – Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Quelle: admin.ch
Links
Weiterführende Informationen
- Exkurs: ÖREB-Kataster
- Verzeichnis der ÖREB-Kataster
- Kataster-Merkmale
- Zugang zum ÖREB-Kataster nun in allen Kantonen
- Kataster über Eigentumsbeschränkungen: Administrative Erleichterungen
- Grundbuchgebühren: Preisüberwacher erwartet Entkoppelung der Gebühren von den Grundstückspreisen
- BR will nationalen Leitungs-Kataster
Quelle
LawMedia Redaktionsteam