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Mietrecht / Wohnrecht

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Hofübergabe: Umdeutung eines sog. „Mietrechts“ in ein lebenslängliches Wohnrecht

OR 18

Datum:
19.05.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag, Wohnrecht
Thema:
Hofübergabe
Stichworte:
Hofübergabe, lebenslängliches Wohnrecht, Wohnrecht
Erlass:
OR 18
Entscheid:
BGer 4A_442/2025 vom 20.02.2026
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kein übereinstimmender tatsächlicher Wille

Kann ein übereinstimmender tatsächlicher Parteiwille nicht festgestellt werden,

  • ist ein Vertrag nach dem Vertrauensprinzip auszulegen,
    • und zwar anhand von
      • Zweck,
      • Interessenlage und
      • Umständen.

Beabsichtigter Zweck

Das vereinbarte Recht sollte denselben Zweck erfüllen wie ein Wohnrecht,

  • nämlich den Eltern ein lebenslanges Verbleiben auf dem Hof zu sichern.

Umdeutung als wohnrechtsähnliches, nicht einseitig kündbares Nutzungsrecht

Wird bei einer Hofübergabe zugunsten der Eltern ein «Mietrecht» vereinbart,

  • welches deren lebenslanges Verbleiben sichern soll,
    • ist dieses
      • als wohnrechtsähnliches, nicht einseitig kündbares Nutzungsrecht
    • zu verstehen.

Ordentliche Kündigung nichtig

Eine ordentliche Kündigung durch den Eigentümer

  • ist daher nichtig.

BGer 4A_442/2025 vom 20.02.2026

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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