LAWNEWS

Verkehrsrecht / Autorecht

QR Code

Stadt Zürich testet Lärmradar: Wie die Stadtpolizei gegen Autoposer vorgeht

Datum:
28.04.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Autorecht
Thema:
Stadt Zürich testet Lärmradar
Stichworte:
Autoposer, Geräuschpegel, Lärmbestimmungen, Lärmemissionen, Lärmradar, Lärmradargeräte, Motorenlärm, Pilotversuch, Stadtpolizei, Strassenverkehr, Verkehrslärm, Zürich
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die sogenannten Autoposer sind in der Limmatstadt seit Jahren ein steigendes Problem – röhrende Motoren und aufheulende Auspuffe verursachen Lärmemissionen. 

Mit einem Pilotversuch von April bis Juni 2025 startet die Stadtpolizei Zürich nun eine neue Offensive gegen übermässigen Motorenlärm: ein sogenannter Lärmradar soll Lärm-Sünder technisch identifizieren können.

Wissenschaftlich begleiteter Test im Stadtgebiet

Der entwickelte Lärmradar

  • misst den von Fahrzeugen verursachten Geräuschpegel
  • und erfasst parallel dazu Bilddaten.

Ziel ist, zu prüfen, wie zuverlässig Fahrzeuge identifiziert werden können, die gegen geltende Lärmbestimmungen verstossen. Der Pilotversuch findet auf Strecken statt, die bei Autoposern besonders beliebt sind und wird vom Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich wissenschaftlich begleitet.

Gemäss Stadträtin Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, sammelt Zürich damit essentielle Erfahrungen für einen künftigen rechtssicheren Einsatz solcher Geräte: «Wir wollen vorbereitet sein, wenn die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.»

Noch keine Bussen – Gesetzgeber ist am Zug

  • Trotz der technischen Entwicklung fehlt in der Schweiz bislang eine gesetzliche Grundlage, um Lärmradargeräte für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu nutzen.
  • Zwar schrieb der Bund jüngst das Verbot des «unnötigen Lärms» explizit ins Gesetz, doch das Erfassen und Sanktionieren mittels Lärmradar ist noch nicht erlaubt.
  • Ähnliche Pilotprojekte in Genf und Baselland zeigten bereits, dass die Technik grundsätzlich funktioniert.

Aktuell werden beim Zürcher Versuch keine Bussen ausgesprochen und keine personenbezogenen Daten gespeichert. Vielmehr steht die Wirksamkeit der Technik und deren Nutzen für die Polizeiarbeit im Vordergrund.

Sensibilisierung durch Lärmdisplays

Begleitend zu diesem Testlauf führt Zürich eine Sensibilisierungskampagne durch: An Lärmdisplays wird Autofahrerinnen und Autofahrern in Echtzeit angezeigt, ob ihr Fahrzeug zu laut ist. Auch hierbei erfolgt keine Datenspeicherung – der Fokus liegt auf der Bewusstseinsbildung.

Weitere Massnahmen gegen Motorenlärm

Der Lärmradar und die Lärmdisplays sind Teil eines umfassenden Massnahmenpakets gegen vermeidbaren Lärm. Dazu zählen regelmässige Polizeikontrollen an Hotspots, Anzeigen bei technischen Änderungen an Fahrzeugen sowie temporäre Fahrverbote an überlasteten Standorten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Stadt Zürich | stadt-zuerich.ch

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.