Die ordentliche Kündigung eines Mietvertrags kann angefochten werden, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst:
- Ordentliche Kündigung für Eigenbedarf
- Spricht der Vermieter die ordentliche Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs der Wohnung aus, verstösst dies nicht gegen Treu und Glauben.
- Interessenabwägung
- Die Abwägung der Vermieterinteresse mit jenen des Mieters erfolgt im Rahmen einer Mieterstreckung.
- Verstoss gegen Treu und Glauben?
- Ein Verstoss gegen Treu und Glauben liegt vor,
- wenn kein objektives, ernsthaftes und schützenswertes Interesse an der Kündigung besteht oder
- wenn ein krasses Missverhältnis zwischen den Interessen des Vermieters und jenen des Mieters besteht.
- Ein Verstoss gegen Treu und Glauben liegt vor,
- Nachweis des fehlenden krassen Mietverhältnisses?
- Kann der Vermieter den Eigenbedarf-Nachweis erbringen, liegt kein krasses Missverhältnis vor.
- Kein Eigenbedarf-Nachweis einer anderen eigenen Wohnung
- Der Vermieter muss den Eigenbedarf nicht mit einer anderen eigenen Wohnung decken,
- die weniger gut geeignet ist,
- wenn er den Eigenbedarf für eine bestimmte eigene Wohnung geltend macht.
- die weniger gut geeignet ist,
- Der Vermieter muss den Eigenbedarf nicht mit einer anderen eigenen Wohnung decken,
BGer 4A_134/2023 vom 06.03.2024
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam