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Mietrecht

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Wohnungsmietvertrag: Eigenbedarf des Vermieters + Verstoss gegen Treu und Glauben?

OR 271 Abs. 1 i.V.m. OR 272

Datum:
08.04.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag, Eigenbedarf, Mietvertrag
Thema:
Eigenbedarf des Vermieters
Stichworte:
Eigenbedarf, Mietvertrag, Treu und Glauben, Vermieter, Wohnungsmiete
Erlass:
OR 271 Abs. 1 i.V.m. OR 272
Entscheid:
BGer 4A_134/2023 vom 06.03.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die ordentliche Kündigung eines Mietvertrags kann angefochten werden, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst:

  • Ordentliche Kündigung für Eigenbedarf
    • Spricht der Vermieter die ordentliche Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs der Wohnung aus, verstösst dies nicht gegen Treu und Glauben.
  • Interessenabwägung
    • Die Abwägung der Vermieterinteresse mit jenen des Mieters erfolgt im Rahmen einer Mieterstreckung.
  • Verstoss gegen Treu und Glauben?
    • Ein Verstoss gegen Treu und Glauben liegt vor,
      • wenn kein objektives, ernsthaftes und schützenswertes Interesse an der Kündigung besteht oder
      • wenn ein krasses Missverhältnis zwischen den Interessen des Vermieters und jenen des Mieters besteht.
  • Nachweis des fehlenden krassen Mietverhältnisses?
    • Kann der Vermieter den Eigenbedarf-Nachweis erbringen, liegt kein krasses Missverhältnis vor.
  • Kein Eigenbedarf-Nachweis einer anderen eigenen Wohnung
    • Der Vermieter muss den Eigenbedarf nicht mit einer anderen eigenen Wohnung decken,
      • die weniger gut geeignet ist,
        • wenn er den Eigenbedarf für eine bestimmte eigene Wohnung geltend macht.

BGer 4A_134/2023 vom 06.03.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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