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Wettbewerbsrecht / Reiserecht

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Überhöhte Kommissionssätze bei Booking.com: Preisüberwacher verfügt Kommissionssenkung für Schweizer Hotels

Datum:
23.05.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht, Reiserecht
Thema:
Online-Bookingsplattform: Überhöhte Kommissionssätze
Stichworte:
Booking.com, Buchungskommission, Kommissionssenkung, Online-Bookingsplattform, Preisüberwacher, Wettbewerb
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

In einem wegweisenden Entscheid hat der Preisüberwacher angeordnet, dass die Online-Buchungsplattform Booking.com B.V. ihre Kommissionssätze für Schweizer Hotels deutlich senken muss.

Laut offizieller Verfügung verlangt die Aufsichtsbehörde eine Reduktion der Gebühren um knapp einen Viertel. Die Massnahme soll drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft umgesetzt werden und ist für drei Jahre befristet.

Untersuchung des Preisüberwachers

Die Untersuchung des Preisüberwachers hat gezeigt, dass

  • Booking.com in der Schweiz Kommissionssätze verlangt, die als missbräuchlich hoch eingestuft werden.

Grundlage für den Entscheid ist das Schweizer Preisüberwachungsgesetz (PüG),

  • welches dem Preisüberwacher die Aufgabe überträgt, missbräuchliche Preise zu verhindern oder zu beseitigen,
  • insbesondere bei Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung oder fehlendem wirksamen Wettbewerb.

Nach einer ausführlichen Analyse

  • des relevanten Marktes,
  • der Wettbewerbssituation
  • und der Preisgestaltung

kam der Preisüberwacher zum Schluss, dass die Gebühren von Booking.com für Schweizer Hotels unangemessen hoch seien.

Suche einer einvernehmlichen Lösung im Vorfeld

Bereits im Vorfeld versuchte der Preisüberwacher, mit Booking.com eine einvernehmliche Lösung zu finden, jedoch ohne Erfolg.

Reaktion auf das Scheitern der Verhandlungen

Als Reaktion auf das Scheitern der Verhandlungen ordnet der Preisüberwacher nun erstmals formell eine Reduktion an. Booking.com müsse die durchschnittlichen Kommissionssätze für Schweizer Hotelleriebetriebe um knapp 25 Prozent senken.

Umsetzung: Ausgestaltung der Anordnung

Wie Booking.com die Gebührenreduktion (Reduktion um 25%) im Detail ausgestaltet, bleibt ihr überlassen.

Frist für die Umsetzung + Gültigkeit

Die Frist für die Umsetzung beträgt drei Monate ab Rechtskraft der Verfügung, wie das Preisüberwachungsgesetz vorsieht; die Regelung gilt für drei Jahre.

Ziel: Stärkung des heimischen Tourismusstandorts

Die Massnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie gegenüber internationalen Mitbewerbern stärken. Zudem sollen auch Kundinnen und Kunden mittelbar von finanziellen Entlastungen profitieren.

Booking.com steht das Recht zu, innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Verfügung einzureichen.

Fazit: Analyse und Ausblick

Der Entscheid des Preisüberwachers könnte Signalwirkung für andere digitale Plattformen entfalten und zeigt, dass in der Schweiz auch international tätige Online-Giganten der strikten Kontrolle des Wettbewerbshüters unterliegen. Für die Schweizer Hotellerie bedeutet der Entscheid einen Hoffnungsschimmer im immer härter werdenden globalen Konkurrenzkampf.

Ob und wie Booking.com den Schritt tatsächlich umsetzt oder sich juristisch dagegen wehrt, bleibt abzuwarten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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