Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 06.06.2025 einen Postulatsbericht zu Kosten und Nutzen von Elternzeitmodellen verabschiedet:
- Der BR stützte sich dabei auf einen Forschungsbericht in Form einer Literaturanalyse.
- Der Bericht zeigt auf, welche Vor- und Nachteile verschiedene Elternzeitmodelle für die Schweiz bringen könnten.
Der Bundesrat (BR) kommt in seinem Bericht vom 06.06.2025 zum Schluss, dass
- die Zuständigkeiten zur Regelung der Kinderbelange
- vereinheitlicht werden sollen und
- das Verfahren
- vereinfacht werden soll.
Der Bericht stützt sich
- auf Erkenntnisse aus der Wissenschaft und
- auf eine Umfrage in der Praxis.
Es haben sich:
- die Formen des Familienlebens stark verändert.
Der Bundesrat erachtet daher als notwendig:
- eine Anpassung des Familienverfahrensrechts.
Die entsprechende Vernehmlassung wird voraussichtlich Ende 2026 eröffnet.
Sind bei einer Trennung oder einer Scheidung Kinder involviert,
- müssen die zuständigen Behörden deren Belange prüfen und regeln.
Einleitung
Es haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert:
- die Formen des Zusammenlebens und
- der Familienkonstellationen.
Es haben sich geändert:
- Anstieg der Zahl der Kinder,
- deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind;
- die im Alltag nicht mit beiden Elternteilen zusammenleben.
Um diese gesellschaftliche Realität zu berücksichtigen, wurde
- das materielle Familienrecht in den vergangenen Jahren angepasst.
Es haben bereits mehrfach festgehalten, dass es auch Anpassungen im Familienverfahrensrecht braucht und eine Modernisierung geprüft werden muss, insbesondere wenn Kinder involviert sind:
- Der Bundesrat
- das Parlament
- Postulate
- 19.3478 Schwander
- 19.3503 Müller-Altermatt
- 22.3380 RK-N
- 22.4540 Gysin und
- 23.3047 Feri.
- Postulate
- die Wissenschaft;
- die Praxis.
Zu den gleichen Erkenntnissen kamen sodann:
- eine Umfrage in den Kantonen,
- die Diskussionsergebnisse einer öffentlichen Veranstaltung zum Thema sowie
- ein im Auftrag der Verwaltung erstelltes externes Gutachten.
Schnellere Konfliktdeeskalation durch rasche und einfache Verfahren
Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse hält der Bundesrat in seinem Bericht vom 06.06.2025 fest, dass er
- verbessern will
- das Familienverfahrensrecht und
- die hierfür notwendigen Anpassungen zügig vorantreiben will, nämlich
- der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und
- des Zivilgesetzbuches (ZGB).
So möchte er
- vereinfachen
- das gerichtliche Verfahren zur Regelung der Folgen einer Trennung oder Scheidung;
- besser berücksichtigen
- die Besonderheiten von familienrechtlichen Streitigkeiten mit Kindern.
Die Richter sollen
- rasch mit den betroffenen Familienmitgliedern auf eine Einigung hinarbeiten;
- sollen bei Nichtgelingen
- ein grundsätzlich mündliches Verfahren
- zu einer zügigen Regelung der Familienverhältnisse und
- damit zur Entlastung der Situation führen.
Einvernehmliche Konfliktlösung stärkt die Beziehung zwischen Eltern und Kindern
Eine Trennung oder Ehescheidung ist für alle Familienmitglieder sehr belastend:
- Die Kinder sollen indes nicht unter den andauernden Konflikten der Eltern leiden müssen, sondern in einer soliden Beziehung zu beiden Elternteilen leben können.
Der Bundesrat will deshalb
- den Einbezug unterschiedlicher Methoden zur Lösung eines Konflikts im Familienverfahren gesetzlich regeln und so stärken.
- dass die Familienmitglieder gemeinsam Lösungen finden, um die Beziehungen nach einer Trennung oder Scheidung weniger belastend und nachhaltiger gestalten zu können.
Beizug von Experten
Ausserdem erachtet der Bundesrat die Interdisziplinarität als besonders wichtig:
- Einbezug von Experten aus verschiedenen Fachrichtungen, wie
- Psychologen oder
- Sozialarbeiter.
Verfahrensvereinheitlichung
Im Rahmen der Revision des Familienverfahrensrechts sollen
- die Zuständigkeiten zur Beurteilung der Kinderbelange vereinheitlicht werden.
- Bisher:
- Nach geltendem Recht entscheidet
- entweder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- oder das Zivilgericht
- über Fragen, die das Kind betreffen, wie
- die Zuteilung der elterlichen Sorge;
- die Regelung der Obhut;
- des persönlichen Verkehrs;
- der Betreuungsanteile;
- des Unterhalts.
- über Fragen, die das Kind betreffen, wie
- Die Zuständigkeit hängt sodann ab
- vom Streitgegenstand;
- vom Zivilstand der Eltern;
- Sind Unterhaltsbeiträge streitig,
- so ist das Gericht zuständig.
- In allen anderen Angelegenheiten entscheidet
- bei verheirateten Eltern
- das Gericht,
- bei unverheirateten Eltern
- in der Regel die KESB.
- bei verheirateten Eltern
- Nach geltendem Recht entscheidet
- Neu:
- Diese unterschiedlichen Zuständigkeiten lassen sich – laut Bundesrat – aus heutiger Sicht nicht mehr rechtfertigen.
- Nach Ansicht des Bundesrates sollte
- diese Aufgabe den Gerichten zukommen.
- Im Laufe der weiteren Arbeiten will der Bundesrat
- diese Frage jedoch noch vertieft prüfen.
- Bisher:
Zeitfenster
Die im Bericht dargelegten Eckpunkte bilden die Grundlage für die weiteren Arbeiten im Hinblick auf eine Vernehmlassungsvorlage, welche der Bundesrat voraussichtlich bis Ende 2026 verabschieden will.
Berücksichtigung der Praxisanliegen
Die Kantone und die Praxis sollen zur Berücksichtigung ihrer Anliegen bei den Vorbereitungsarbeiten gebührend miteinbezogen werden.
Dokumente
Familiengerichtsbarkeit und Familienverfahren: Bestandesaufnahme und Reformvorschläge. Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate 19.3478, 19.3503, 22.3380, 22.4540, 23.3047
Quelle: admin.ch
Ein zeitgemässes Familienverfahren für die Schweiz. Rechtsgutachten und Reformvorschläge
Prof. Dr. iur. Cordula Lötscher, Rechtsanwältin, Universität Basel / Prof. Dr. iur. François Bohnet, Rechtsanwalt, Universität Neuchâtel
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
Ehetrennung (bisher)
Ehescheidung (bisher)
Regelung der Kinderbelange (bisher)
Verfahren betreffend Kinderbelange (bisher)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam