Begriff
Scheidung bedeutet Auflösung der Ehe durch Gerichtsurteil.
Gesetzliche Grundlagen
- ZGB 111 – 158
- ZPO 274 – 293
Scheidungsparteien
Scheidungsparteien sind die beiden Ehegatten. Je nach Scheidungsart werden die Scheidungsparteien unterschiedlich bezeichnet.
- Kläger(in) / Beklagte(r) (ZGB 114, 115)
- Gesuchsteller(in) (ZGB 111, 112)