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Wettbewerbsrecht / Kartellrecht

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Reform der Wettbewerbsbehörden: Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren

Eröffnung Änderung des Kartellgesetzes und des Verwaltungsgerichtsgesetzes

Datum:
23.06.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht, Kartellrecht
Thema:
Reform der Wettbewerbsbehörden
Stichworte:
Bundesrat, Bundesverwaltungsgericht, Kartelle, Kartellgesetz, Vernehmlassungsverfahren, WEKO, Wettbewerbskommission
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat (BR) hat am 13.06.2025 die Vernehmlassung für eine Änderung des Kartellgesetzes (KG)  und des Verwaltungsgerichtsgesetzes eröffnet:

  • Der Bundesrat möchte
    • mit verschiedenen Anpassungen die Kartellrechtsdurchsetzung verbessern und
    • die Akzeptanz bei allen Beteiligten erhöhen.

Bericht

Mit institutionellen und verfahrensrechtlichen Anpassungen nimmt der Bundesrat (BR) verschiedene Anliegen aus der Wirtschaft und der Politik auf, die folgendes betreffen:

  • Die Wettbewerbskommission (WEKO);
  • eine unabhängige Bundesbehörde;
  • ihr Sekretariat sowie
  • das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) als Beschwerdestelle.

Anpassungen bei der Wettbewerbskommission

Die Anpassung bei der WEKO sollen folgendes betreffen:

  • WEKO + Organisation
    • Wirksamere Trennungen
      • Untersuchung durch das Sekretariat und der Entscheid durch die WEKO
    • Während der Untersuchung
      • WEKO
        • Die WEKO soll während der Untersuchung noch nicht in die Fälle miteinbezogen sein.
      • Sekretariat
        • Die Funktion des Sekretariats in der Entscheidberatung der WEKO soll auf das Notwendige beschränkt werden.
    • Anzahl WEKO-Mitglieder
      • Die WEKO wird zudem von heute 11 bis 15 auf 5 bis 7 Mitglieder verkleinert und fachlich fokussiert. Damit wird sie gegenüber ihrem Sekretariat gestärkt.
  • WEKO + Untersuchung
    • Neue Rechte für die Unternehmen
      • Der Bundesrat möchte den Unternehmen neue Rechte während der Untersuchung geben.
    • Neu: Mitteilung des vorläufigen Beweisergebnisses binnen Jahresfrist
      • Das Sekretariat wird den Unternehmen bis ein Jahr nach Eröffnung der Untersuchung das vorläufige Beweisergebnis mitteilen müssen.
    • Neu: Dataraumverfahren
      • Ein Datenraumverfahren soll den Parteien ermöglichen,
        • Einsicht in Akten mit Geschäftsgeheimnissen zu erhalten und
        • ihre Verteidigungsrechte so besser wahrzunehmen.

Fachrichter am Bundesverwaltungsgericht

Schliesslich sollen neu auch (nebenamtliche) Richterinnen und Richter mit ökonomischem und kartellrechtlichem Fachwissen am BVGer eingesetzt werden.

  • Fachrichter-Einbezug soll Verfahren beschleunigen und besseres Verständnis schaffen
    • Der Einbezug solcher Fachrichter soll
      • die Verfahren beschleunigen und
      • die Verständlichkeit der Entscheide erhöhen.
  • Empfehlungen der Expertenkommission
    • Mit diesen Vorschlägen folgt der Bundesrat weitgehend den Empfehlungen einer Expertenkommission unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Hansjörg Seiler.
  • Abschlussbericht attestiert gutes WEKO-funktionieren
    • In ihrem Abschlussbericht von Dezember 2023 kam diese zum Schluss,
      • dass
        • die WEKO grundsätzlich gut funktioniert;
        • der Aufbau der Wettbewerbsbehörden keine rechtsstaatlichen Mängel aufweist;
        • demnach ein Systemwechsel nicht angezeigt ist.

Dokumente

Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens Änderung des Kartellgesetzes (Reform der Wettbewerbsbehörden)

Quelle: admin.ch

Vernehmlassungsvorlage KG und VGG Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen

Quelle: admin.ch

Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden) Übersichtliche Darstellung der Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht

Quelle: admin.ch

Wettbewerbsförderung

Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen

Das Kartellgesetz (KG) bezweckt,

  • volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen
    • zu verhindern;
    • den Wettbewerb im Interesse einer freien bzw. marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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