Summary
Der Bundesrat (BR) hat am 13.06.2025 die Vernehmlassung für eine Änderung des Kartellgesetzes (KG) und des Verwaltungsgerichtsgesetzes eröffnet:
- Der Bundesrat möchte
- mit verschiedenen Anpassungen die Kartellrechtsdurchsetzung verbessern und
- die Akzeptanz bei allen Beteiligten erhöhen.
Bericht
Mit institutionellen und verfahrensrechtlichen Anpassungen nimmt der Bundesrat (BR) verschiedene Anliegen aus der Wirtschaft und der Politik auf, die folgendes betreffen:
- Die Wettbewerbskommission (WEKO);
- eine unabhängige Bundesbehörde;
- ihr Sekretariat sowie
- das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) als Beschwerdestelle.
Anpassungen bei der Wettbewerbskommission
Die Anpassung bei der WEKO sollen folgendes betreffen:
- WEKO + Organisation
- Wirksamere Trennungen
- Untersuchung durch das Sekretariat und der Entscheid durch die WEKO
- Während der Untersuchung
- WEKO
- Die WEKO soll während der Untersuchung noch nicht in die Fälle miteinbezogen sein.
- Sekretariat
- Die Funktion des Sekretariats in der Entscheidberatung der WEKO soll auf das Notwendige beschränkt werden.
- WEKO
- Anzahl WEKO-Mitglieder
- Die WEKO wird zudem von heute 11 bis 15 auf 5 bis 7 Mitglieder verkleinert und fachlich fokussiert. Damit wird sie gegenüber ihrem Sekretariat gestärkt.
- Wirksamere Trennungen
- WEKO + Untersuchung
- Neue Rechte für die Unternehmen
- Der Bundesrat möchte den Unternehmen neue Rechte während der Untersuchung geben.
- Neu: Mitteilung des vorläufigen Beweisergebnisses binnen Jahresfrist
- Das Sekretariat wird den Unternehmen bis ein Jahr nach Eröffnung der Untersuchung das vorläufige Beweisergebnis mitteilen müssen.
- Neu: Dataraumverfahren
- Ein Datenraumverfahren soll den Parteien ermöglichen,
- Einsicht in Akten mit Geschäftsgeheimnissen zu erhalten und
- ihre Verteidigungsrechte so besser wahrzunehmen.
- Ein Datenraumverfahren soll den Parteien ermöglichen,
- Neue Rechte für die Unternehmen
Fachrichter am Bundesverwaltungsgericht
Schliesslich sollen neu auch (nebenamtliche) Richterinnen und Richter mit ökonomischem und kartellrechtlichem Fachwissen am BVGer eingesetzt werden.
- Fachrichter-Einbezug soll Verfahren beschleunigen und besseres Verständnis schaffen
- Der Einbezug solcher Fachrichter soll
- die Verfahren beschleunigen und
- die Verständlichkeit der Entscheide erhöhen.
- Der Einbezug solcher Fachrichter soll
- Empfehlungen der Expertenkommission
- Mit diesen Vorschlägen folgt der Bundesrat weitgehend den Empfehlungen einer Expertenkommission unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Hansjörg Seiler.
- Abschlussbericht attestiert gutes WEKO-funktionieren
- In ihrem Abschlussbericht von Dezember 2023 kam diese zum Schluss,
- dass
- die WEKO grundsätzlich gut funktioniert;
- der Aufbau der Wettbewerbsbehörden keine rechtsstaatlichen Mängel aufweist;
- demnach ein Systemwechsel nicht angezeigt ist.
- dass
- In ihrem Abschlussbericht von Dezember 2023 kam diese zum Schluss,
Dokumente
Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens Änderung des Kartellgesetzes (Reform der Wettbewerbsbehörden)
Quelle: admin.ch
Vernehmlassungsvorlage KG und VGG Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen
Quelle: admin.ch
Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden) Übersichtliche Darstellung der Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht
Quelle: admin.ch
Wettbewerbsförderung
Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen
Das Kartellgesetz (KG) bezweckt,
- volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen
- zu verhindern;
- den Wettbewerb im Interesse einer freien bzw. marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern.
Weiterführende Informationen
- Kartellgesetz (bisher)
- —
- Relative Marktmacht: Neue Regelung im Kartellgesetz
- Verwaltungsgerichtsgesetz
- —
- Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes
- Archiv Kartellgesetz Schweiz
Quelle
LawMedia Redaktionsteam