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Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung / Familiennachzug

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Zuwanderung in den Schweizerischen Arbeitsmarkt: Massnahmen-Entscheid des Bundesrates

Förderung von Integration + Bewilligung Personalverleih

Datum:
30.06.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht
Thema:
Reform der Wettbewerbsbehörden
Stichworte:
Bewilligung, Bundesrat, Familiennachzug, Integration, Personalverleih, Reform, Schweizerischer Arbeitsmarkt, Vernehmlassungsverfahren, Wettbewerbsbehörden, Zuwanderung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat (BR) hat am 25.06.2025 über Massnahmen im Bereich Zuwanderung in den Arbeitsmarkt entschieden.

  • Für eine bessere Ausschöpfung des inländische Arbeitsmarktpotenzial will der Bundesrat
    • eine Meldepflicht für Personen, die im Familiennachzug in die Schweiz einreisen, schaffen für:
      • Berufsberatung;
      • Studienberatung;
      • Laufbahnberatung.
  • Damit will der BR die
    • Förderung der beruflichen Integration;
    • Optimierung Bewilligungserteilung im Personalverleih;
    • Verhinderung
      • unberechtigter Aufenthaltsansprüche;
      • unberechtigter Sozialleistungsbezüge.

Dies hat der Bundesrat am 25.06.2025 im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» entschieden:

  • Die beschlossenen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Staatssekretariats für Migration (SEM) betreffen das Handlungsfeld:
    • «Zuwanderung in den Arbeitsmarkt».

Einleitung

Neben der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit war der Familiennachzug 2024 der zweithäufigste Einwanderungsgrund.

Rund die Hälfte davon betraf erwachsene Personen. Der Bundesrat will, dass dieses vorhandene Potenzial rascher erkannt wird, damit die erwachsenen Personen im Familiennachzug in der Schweiz eine Arbeit aufnehmen.

Er schlägt deshalb eine gesetzliche Grundlage vor für

  • eine verbindliche Meldung an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) von im Familiennachzug zugewanderten Personen.

Meldepflicht von Personen mit Beratungsbedarf bei der Berufsberatung

Formulierung des Meldepflicht-Vorhabens

Die zuständigen kantonalen und kommunalen Stellen (beispielsweise Einwohnerdienste und Migrationsämter) sollen

  • nebst der Erhebung des Bildungshintergrunds
    • insbesondere auch eine Meldung an die BSLB vornehmen müssen,
      • wenn ein Beratungsbedarf besteht;
  • verpflichtet werden,
    • die betroffenen Personen zum Gespräch einzuladen;
    • Personen im Familiennachzug
      • vertieft über Wege zur beruflichen Integration in der Schweiz zu informieren und
      • damit das Arbeitsmarktpotenzial dieser Zielgruppe besser auszuschöpfen.

Auftrag für die Ausarbeitung Vernehmlassungsvorlage

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird

  • bis Ende Januar 2026
    • eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten,
      • um diese Meldepflicht gesetzlich festzulegen.

Restriktivere Erteilungspraxis von Kurz- und Aufenthaltsbewilligungen

Mit einer weiteren Massnahme will der Bundesrat (BR) künftig verhindern:

  • unberechtigte Aufenthaltsansprüche und Sozialleistungsbezüge von EU/EFTA-Bürgern,
    • die in Personalverleih angestellt sind;

Eine Umfrage bei den Kantonen hatte gezeigt,

  • dass teilweise Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden,
    • obwohl es sich in der Regel um unterjährige Beschäftigungen handelt,
      • bei denen eine Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt werden müsste.

Eine neue Bestimmung in der Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP; SR 142.203) soll sicherstellen,

  • dass in diesen Fällen künftig kantonal einheitliche Regeln gelten.

Zeitpunkt der Verordnungsanpassung

Das EJPD wurde beauftragt, bis Ende 2025 eine entsprechende Verordnungsanpassung auszuarbeiten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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