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Strafprozessrecht / Anwälte

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Entschädigung der Wahlverteidigung: Legitimation zur Anfechtung

StPO 429

Datum:
29.07.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozessrecht, Anwälte / Mediatoren
Thema:
Entschädigung der Wahlverteidigung
Stichworte:
Anfechtung, Entschädigung, Legitimation, StPO, Strafprozess, Strafverfahren, Wahlverteidigung
Erlass:
StPO 429
Entscheid:
BGer 7B_654/2024 vom 01.10.2024 = BGE 151 IV 84 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss revidiertem Artikel 429 StPO sind legitimiert, den Entscheid über die Entschädigung der Wahlverteidigung gemäss Abs. 1 lit. a anzufechten:

  • die beschuldigte Person und
  • ihre Wahlverteidigung.

Diese Legitimation gilt unabhängig davon, ob die Entschädigung nach Abs. 3 direkt der Wahlverteidigung zuzusprechen ist.

BGer 7B_654/2024 vom 01.10.2024   =   BGE 151 IV 84 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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