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Nachkonkurs und Verteilung

SchKG 250 Abs.2; SchKG 269 Abs. 1

Datum:
26.08.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Thema:
Nachkonkurs und Verteilung
Stichworte:
Beweislastverteilung, Kollokationsklage, Kollokationsplan, Konkurs, Nachkonkurs
Erlass:
SchKG 250 Abs.2; SchKG 269 Abs. 1
Entscheid:
Obergericht des Kantons Zug; Urteil vom 26.03.2024, BA 2402 2
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hat ein Gläubiger im (negativen) Kollokationsprozess nach SchKG 250 Abs. 2, d.h. in einem «Wegweisungsprozess», obsiegt,

  • ist er auch im Nachkonkurs bevorzugt.

Die Verteilung

  • hat nach den gleichen Regeln zu erfolgen,
    • wie im vorangegangenen Konkursverfahren.

Obergericht des Kantons Zug
Urteil vom 26.03.2024, BA 2402 2

BlSchK 89 (2025) Nr. 10, S. 148 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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