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Betreibungsrecht

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Ungerechtfertigte Betreibungen: Mehr Schutz

Inkrafttreten: 01.01.2026

Datum:
21.08.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht
Thema:
Ungerechtfertigte Betreibungen
Stichworte:
Gläubiger, Kurzprozedere, Nachweis, Schutz, ungerechtfertigte Betreibungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Personen, welche ungerechtfertigt betrieben wurden,

  • sollen inskünftig leichter verhindern können, dass Dritte von solchen Betreibungen erfahren.

Die vom Parlament beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

  • wird am 01.01.2026 in Kraft treten.

Dies hat der Bundesrat (BR) an seiner Sitzung vom 20.08.2025 entschieden.

Neu: Kurzprozedere

Inskünftig können Personen, welche ungerechtfertigt betrieben wurden, leichter verhindern, dass solche Betreibungen Dritten zur Kenntnis gebracht werden:

  • 1. Gesuch an Betreibungsamt
    • Dazu muss sie wie bisher ein Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt stellen.
  • 2. Dauer der Gesuchsmöglichkeit
    • Ein solches Gesuch soll inskünftig während der ganzen Dauer des Einsichtsrechts Dritter eingereicht werden können,
      • also während fünf Jahren seit Abschluss des Verfahrens.

Aktuell hat die betriebene Person dafür lediglich ein Jahr Zeit:

Neu: Einziger Nachweis

Inskünftig muss die betriebene Person

  • einzig nachweisen,
    • dass der Gläubiger mit seinem Anliegen endgültig gescheitert ist – dann darf die Betreibung nicht mehr bekannt gegeben werden,

Parlamentsbeschluss

Diese punktuelle SchKG-Änderung hat das Parlament am 21.03.2025 beschlossen.

Inkrafttreten

Der Bundesrat (BR) hat am 20.08.2025 beschlossen,

  • diese Änderung des SchKG auf den 01.01.2026 in Kraft zu setzen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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