Summary
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 03.09.2025 mit einer Änderung der Bundespersonalverordnung (BPV) die rechtlichen Grundlagen geschaffen für, bereits früher beschlossene
- Anpassungen am Lohn- und Personalbeurteilungssystem der Bundesverwaltung.
Zudem hat der BR weitere Anpassungen verabschiedet,
- u.a. eine allgemeine Rückzahlungspflicht von Abgangsentschädigungen.
Einleitung
Mit der Änderung der Bundespersonalverordnung (BPV) vom 03.09.2025 setzt der Bundesrat die Anpassungen am Lohnsystem und die damit verbundenen Änderungen am Personalbeurteilungssystem auf Verordnungsstufe um.
Bereits an der Sitzung vom 30.04.2025 hatte der BR dem Detailkonzept zur Optimierung insbesondere des Lohnsystems zugestimmt.
Damit nähert sich die Bundesverwaltung im Bereich der Lohnentwicklung stärker an Lohnsysteme anderer Arbeitgeber an.
Aufhebung der automatischen Lohnentwicklung
Es werden die für alle Mitarbeitenden geltenden Bestimmungen aufgehoben für die:
- automatische Lohnentwicklung hin zum Maximum der jeweiligen Lohnklasse.
Neue Regeln für die Lohnentwicklung und für den Ziellohn
Künftig folgt die Lohnentwicklung einer
- systembasierten Lohnentwicklungskurve,
- die bei konstant guter Leistung zum Ziellohn führt.
Dieser Ziellohn
- liegt unter dem Lohnklassenmaximum;
- soll bei konstant sehr guten Leistungen den Mitarbeitenden das Lohnklassenmaximum weiterhin ermöglichen.
Punktuelle Anpassungen + Rückzahlungspflicht von Abgangsentschädigungen
Neben den Anpassungen in Bezug auf die Lohnentwicklung und Personalbeurteilung wurden vorgenommen,
d.h. punktuelle Modifikationen in den Bereichen der
- Vertrauensarbeitszeit,
- Probezeit für Funktionen im polizeilichen Bereich,
- Anstellungsbedingungen für das Personal des Eidgenössisches Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS im Ausland sowie
- Rückzahlungspflicht von Abgangsentschädigungen.
Für Personen, welche eine Abgangsentschädigung erhalten,
- gilt künftig eine generelle Rückzahlungspflicht,
- wenn sie eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen,
- und zwar unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber sie diese aufnehmen.
- wenn sie eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen,
Inkrafttreten generell
Die Änderung der BPV tritt in Kraft auf den
- 01.01.2026.
Inkrafttreten der Lohnsystem-Anpassung
Diejenigen Bestimmungen, welche mit der Anpassung des Lohnsystems in Verbindung stehen, treten erst in Kraft am:
- 01.01.2027.
Weiterführende Informationen
Rechtsschutz
Beendigung
Personalrecht im Allgemeinen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam