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Arbeitsbedingungen: Nichteinhaltung soll auf Antrag strafbar werden

Datum:
23.09.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Gesundheitsrecht
Thema:
Arbeitsbedingungen
Stichworte:
Arbeitsbedingungen, LAWNEWSlitigation LAWNEWStax, unlauterer Wettbewerb
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

21.470 Parlamentarische Initiative
Vernehmlassung am 20.08.2025 abgeschlossen

Summary

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat im April 2025

  • die Vernehmlassung zu einer Revision des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.

Damit sollen geschaffen werden:

  • die gesetzlichen Grundlagen für die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung bei Nichteinhaltung von obligatorischen Arbeitsbedingungen.

Arbeitsbedingungen nicht strafrechtlich verfolgbar

Unter dem geltenden Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen gemäss Artikel 7 nicht strafrechtlich verfolgbar.

  • Die parlamentarische Initiative Roduit 21.470,
    • «Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden»,
  • verlangt eine diesbezügliche Änderung und
  • die Nichteinhaltung von «Arbeitsbedingungen» in die Liste der Verhalten aufzunehmen,
    • die gemäss Artikel 23 UWG auf Antrag strafbar sind.

Textergänzung

In Erfüllung der parlamentarischen Initiative 21.470 legt die RK-N nun einen Vorentwurf zum Erlass eines neuen Artikel 7a UWG vor,

  • der genügend bestimmt ist, um ein konkret bestimmtes Verhalten als strafbar zu erklären.

So wird nach Artikel 7a UWG die Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen,

  • von denen nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden darf,
  • sowie die Nichtbezahlung von geldwerten Leistungen zugunsten der Arbeitnehmer
    • unlauter und
    • auf Antrag strafbar.

Erläuternder Bericht

Quelle: parlament.ch

Vernehmlassung abgeschlossen

Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 20.08.2025.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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